Die meisten älteren Menschen wollen es nicht wahrhaben, dass der Alltag in der gewohnten Selbstständigkeit ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu bewältigen ist. Diesbezüglich sieht das in Deutschland vorhandene Krankenkassensystem eine Einstufung in Pflegegrade vor, die den jeweiligen Leistungsanspruch eines Pflegebedürftigen regeln. Viele Senioren scheuen sich jedoch davor, sich selbst und aus Schamgefühl erst recht außenstehenden Personen gegenüber einzugestehen, dass es ohne Unterstützung nur äußerst mühsam möglich ist, alltäglich Dinge zu erledigen.

Unabhängig davon, ob ein älterer pflegebedürftiger Mensch gesetzlich oder privat krankenversichert ist, erfolgt die Bewertung des Pflegegrades über einen zertifizierten Pflegegutachter vor Ort beim Antragsteller. Dabei kommt es immer wieder zu Verhaltensmustern bei Senioren, die versuchen ihre Situation zu beschönigen, da sie sich nicht eingestehen wollen, dass Hilfe notwendig ist. Wie sich Pflegebedürftige und Angehörige auf den Besuch vom Gutachter vorbereiten können, und auf was es wirklich ankommt, darüber informieren wir unserer Leser im folgenden Beitrag.

Tipps für den Besuch des MDK Pflegegutachters

Einer der entscheidenden Punkte bei der Einstufung des möglichen Pflegegrades im häuslichen Umfeld des Betroffenen ist, die Ruhe zu bewahren. Die erfahrenen Mitarbeiter wissen genau, auf was zu achten und nach welchen Kriterien eine Bewertung vorgenommen werden muss. Wichtig ist, Deutschland erlebt seit Jahren einen rasanten demografischen Wandel. Deshalb sind die Gutachter des medizinischen Dienstes für gesetzlich Versicherte sowie die Medicproof Gesandten für privat Versicherte voll ausgelastet. Die Einstufung erfolgt entsprechend zu einem festgelegten Termin, ein Folgegutachten ist nicht vorgesehen.

Umso wichtiger ist es, dem Gutachter die Beschwerden und Einschränkungen im Alltag anschaulich zu machen. Entsprechend müssen ältere Menschen, die sich oftmals für ihre Lebensumstände schämen, ehrlich bleiben und die Umstände nicht schön Reden oder dramatisieren. Es geht bei diesem Gutachten um das Pflegegeld, das die Lebenssituation in vielerlei Hinsicht verbessern kann und das auch zur Unterstützung pflegender Angehöriger bei den täglichen nicht immer leichten Aufwendungen.

Im Rahmen des einmaligen Besuches wird in einem gesetzlich festgelegten 64 Punkte umfassenden Prüfbericht erfasst, inwieweit ein Pflegebedürftiger überhaupt noch dazu in der Lage ist, den Alltag selbstständig zu bewältigen. Festzustellen ist in diesem Kontext, welcher Anspruch auf Hilfe durch die Pflegekasse besteht. Aufgrund des einmaligen Besuches ist es also zwingend notwendig, darauf zu achten, dem Mitarbeiter der Kasse ein möglichst umfassendes Bild von der Situation zu liefern.

Welchen Fehlern ist von vornherein aus dem Weg zu gehen

Kaum zu glauben, aber wahr – Senioren blicken auf ein langes Leben voller Erfahrungen und das vor allem in Selbstständigkeit zurück. Vor fremden Personen die Hilfsbedürftigkeit einzugestehen, fällt vielen schwer, dazu kommt die Nervosität über die essenzielle Entscheidung für die Zukunft. Nicht selten verstellen sich deshalb Antragsteller aus Scham und versuchen eine uneingeschränkte Selbstständigkeit für den Besuch des Gutachters zu erzeugen. Dies sollte allerdings unbedingt vermieden werden, denn eine Einstufung rückwirkend anzufechten ist ein langwieriger Prozess, der für unnötigen Stress sorgt.

Vor allem Angehörige stehen hier in der Pflicht, den Pflegebedürftigen zu sensibilisieren und auf den wichtigen Besuch vorzubereiten. Dabei sollte stets im Vordergrund stehen, sachlich und realitätsbezogen die geistige und körperlich Verfassung vorzuführen. Im Rahmen des Gutachtens wird der Gutachter die pflegebedürftige Person auch dazu auffordern, eine oder mehrere Tätigkeiten aus dem Alltag im Laufe des Besuchs durchzuführen. Den Grad der Pflege können diese Experten so am besten beurteilen.

Für Angehörige gilt in dieser Situation die Ruhe zu bewahren. Hilfestellung ist unbedingt zu vermeiden, auch wenn sich der Betroffene nicht wohl dabei fühlt, das pflegebedürftige Familienmitglied womöglich dabei zu beobachten, wie der Versuch unternommen wird, schwerfällig die einfachsten Alltagsdinge vorzuführen. Das ist schlichtweg notwendig, um dem Gutachter zu verdeutlichen, dass ein Pflegeanspruch besteht.

Tipps vom Pflege-Profi für den Gutachterbesuch

Ungeachtet des persönlichen Eindrucks und wie man dem Anspruch auf Pflege gegenübersteht, mindestens ein Angehöriger der dem Pflegebedürftigen nahe steht und mit der Situation vertraut ist, sollt beim Termin mit dem Gutachter anwesend sein. Ganz klar, ist ein Senior fit und geistig voll da, dann mag das alles als nicht notwendig erscheinen. Dies ist ein großer Fehler, im Laufe des Gutachtens wird der Antragsteller womöglich unsicher, fühlt sich unwohl und will es nur hinter sich bringen. Die Gefahr, dass hier, wie bereits erwähnt, alles ein wenig schöner dargestellt wird, als es die Realität tatsächlich widerspiegelt, ist sehr groß.

Als Angehöriger kann man zudem während der Bewertung Fragen stellen und Hinweise geben, sprichwörtlich aus dem Nähkästchen über den Zustand des Betroffenen plaudern. Außerdem sollten sich Angehörige alle relevanten Fakten notieren, das kann nach der erfolgten Einstufung von Bedeutung sein. Für den Fall, dass die auf dem Pflegegutachten basierende Einstufung nicht dem gewünschten Ergebnis entspricht, und ein Widerspruch im Raum steht, können die Notizen aus dem Besuch des MDK Gutachters durchaus hilfreich sein.

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