Pflegestufe zum Pflegegrad
Anfang 2017 wurden mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 insbesondere die ambulante Pflege und Betreuung gestärkt, indem mehr Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Neben körperlichen Einschränkungen wird jetzt seit 2017 auch eine eingeschränkte Alltagskompetenz stärker berücksichtigt. Möchten pflegende Angehörige einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst nutzen, übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag – abhängig vom Pflegegrad.
Möchten Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne ist Ihnen Hilfedienst dabei behilflich.
Nutzen Sie Ihre Ansprüche!
Ihre Ansprüche auf das Budget der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege müssen Sie jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres geltend machen, sonst verfallen diese. Bei dem Budget der Entlastungsleistungen haben Sie die Möglichkeit, das Budget ins nächste Jahr bis zum 30. Juni zu übertragen.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Anspruch bei der Pflegekasse zu erfragen.
Steuerabzugsfähigkeit Ihrer Ausgaben
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit die Rechnungen von Hilfedienst privat zu begleichen. Hier können die Kosten von der Einkommenssteuer des zu pflegenden Angehörigen oder der zu pflegenden Person abgesetzt werden. Hier liegt er Höchstbetrag bei 20.000,00 € pro Jahr, wovon 20 % steuerabzugsfähig sind. Damit reduziert sich die Steuerzahlung um bis zu 4.000,00 € pro Jahr.