Verpflichtender Beratungseinsatz
nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Unsere zunehmend ältere werdende Gesellschaft verzeichnet einen stetig wachsenden Bedarf an Pflegegeldempfängern. Dabei vergessen viele Betroffene, die ausschließlich Pflegegeld beanspruchen, den Beratungseinsatz zu nutzen. Dieser ist ein elementarer Bestandteil der Inanspruchnahme von Pflegegeld, wenn keine sonstigen Pflegedienstleistungen vorgenommen werden.
Nehmen pflegebedürftige Personen diese regelmäßigen Beratungen nicht erst, dann kann es zu einer Kürzung der Bezüge kommen, im Ernstfall streichen einige Pflegekassen sogar den vollständigen Regelsatz des Pflegegeldes.
Wann ist die Beratung verpflichtend?
Prinzipiell ist der Beratungseinsatz nur innerhalb der häuslichen Pflege Pflicht.
Für den Pflegegrad 1, ist der Beratungseinsatz nicht vorgesehen, jedoch kann dieser freiwillig halbjährig in Anspruch genommen werden.
Außerdem ist es abhängig davon, ob ein Pflegedienst regelmäßig genutzt wird oder nur Pflegegeld beansprucht wird.
Es ist nur vorgeschrieben, diese Beratungen wahrzunehmen, wenn außer dem Pflegegeld keine Leistung wie Kombipflege von der Kasse in Anspruch genommen wird. Im Übrigen wird auf jedem Pflegegeld Bewilligungsbescheid auf den erforderlichen Beratungseinsatz hingewiesen und auch, in welcher Häufigkeit dieser jährlich umzusetzen ist. Abhängig vom Pflegegrad sind unterschiedlich viele Termine im Jahr vorgesehen:
| Pflegegrad | Beratungseinsatz freiwillig / verpflichtend |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Beratungseinsatz freiwillig |
| Pflegegrad 2 | muss 1x im halben Jahr einen Beratungseinsatz beanspruchen |
| Pflegegrad 3 | muss 1x im halben Jahr einen Beratungseinsatz beanspruchen |
| Pflegegrad 4 | muss 1x im halben Jahr einen Beratungseinsatz beanspruchen |
| Pflegegrad 5 | muss 1x im halben Jahr einen Beratungseinsatz beanspruchen |
Der Umfang der Beratungsgespräche
Die Leistungen im Zusammenhang mit dem verpflichtenden Beratungseinsatz sind vielfältig aufgestellt. Einer der wichtigsten Aspekte des Einsatzes ist jedoch, den Zustand des Pflegebedürftigen zu bewerten, um eine ausreichende Pflege sicherstellen zu können. In Relation zur Pflegesituation, Krankheitsbild und nicht zuletzt der Wohnsituation erfolgen die beratenden Gespräche individuell und praxisbezogen.
So funktioniert der Beratungseinsatz
Zunächst muss klar sein, dass die Beratung vor Ort beim zu Pflegenden stattfindet, um die Situation authentisch einschätzen zu können. Kosten fallen aufseiten des Anspruchnehmers keine an, dafür kommen die zuständigen Kassen auf. Dies übernimmt entweder eine offizielle Behörde oder eine anerkannte Pflegeeinrichtung.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungseinsatz mit uns!
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit einer kostenfreien Beratung und profitieren Sie von kompetenter Unterstützung für eine bestmögliche Pflegesituation zu Hause.
Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
Sichern Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld.
Erfahrene Fachkräfte beraten Sie vor Ort.
Für pflegende Angehörige und Ihre Liebsten.