Entlastungsleistungen
Der Entlastungsbetrag: Eine oft übersehene Unterstützung für Pflegebedürftige
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die oft nicht in Anspruch genommen wird, weil die Bedingungen schlecht kommuniziert werden. Seit seiner Einführung im Jahr 2015 haben etwa 70 % der Pflegebedürftigen in Deutschland diese Leistung nicht genutzt, wie eine Studie des Deutschen Zentrums für Qualität in der Pflege zeigt.
Der Bund hat den Entlastungsbetrag von 100 € auf 125 € erhöht. Seit 2017 können pflegebedürftige Familienangehörige einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € beanspruchen. Dieser Betrag soll die Betreuungs- und Entlastungsleistungen abdecken und steht allen Personen zur Verfügung, die zu Hause pflegebedürftige Familienmitglieder betreuen.
Der Entlastungsbetrag, geregelt in §45b SGB XI, ersetzte die vorhergehenden Regelungen von Grundbeträgen (104 €) und erhöhten Beträgen (208 €). Diese Zahlungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wurden Anfang 2017 durch den einheitlichen Entlastungsbetrag ersetzt.
Wer kann den Entlastungsbetrag geltend machen?
Alle Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld betreut werden, können den Entlastungsbetrag nutzen. Dies schließt betreute Wohneinrichtungen wie Altenwohnungen ein. Der Betrag ist nicht an die Pflege in der eigenen Wohnung gekoppelt; auch die Pflege in der Wohnung eines Familienangehörigen ist möglich.
Zweck des Entlastungsbetrages
Der Entlastungsbetrag ermöglicht pflegenden Angehörigen, den Alltag des Pflegebedürftigen selbstständig und selbstbestimmt zu gestalten. Er dient dazu, die täglichen Belastungen der Pflegeperson zu mindern. Der Betrag ist zweckgebunden und kann für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und ambulante Pflegedienste genutzt werden. Ausnahmen gibt es für Pflegegrade 2 bis 5, wo der Betrag nur für Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung vorgesehen ist.
Unterstützung im Alltag
Zu den unterstützenden Leistungen gehören:
- Betreuungsangebote und Entlastungsangebote: Gesellschaft leisten, gemeinsames Kochen, Gedächtnisübungen, Bewegungsübungen, Spaziergänge und Behördengänge.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hilfe beim Wäschewaschen, Kochen, Reinigungsarbeiten und Einkäufen.
Beantragung und Abrechnung
Pflegebedürftige erhalten den Entlastungsbetrag nicht direkt. Stattdessen wird der Betrag über Rechnungen des Dienstleisters bei der Pflegekasse abgerechnet. Eine Abtretungserklärung kann den Prozess erleichtern, indem der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Unterschiede zwischen den Pflegegraden
- Pflegegrad 1: Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € kann frei für Pflegeleistungen genutzt werden.
- Pflegegrade 2 bis 5: Der Entlastungsbetrag ist für Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung vorgesehen, nicht für ambulante Pflegedienste.
Nutzung und Aufbewahrung des Entlastungsbetrages
Nicht genutzte Beträge können ins nächste Kalenderjahr übertragen werden und müssen bis zur Jahresmitte des Folgejahres abgerufen werden. Die Pflegekasse erstattet die vorgestreckten Auslagen nur gegen Vorlage von Quittungen.
Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, die jedoch oft übersehen wird. Eine bessere Kommunikation der Leistungsbedingungen und eine vereinfachte Abrechnung könnten dazu beitragen, dass mehr Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von dieser Leistung profitieren.