Entlastungsbetrag: 125,00 € für Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1

Mit dem Pflegestärkungsgesetz wurde schon 2017 der sogenannte Entlastungsbetrag auf monatlich 125,00 € festgesetzt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens der Pflegegrad 1.

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