Haushaltshilfe in der Zeit der Entbindung und nach der Geburt

Direkte Abrechnung mit den Krankenkassen möglich!

Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Kind werden von Frauen ganz unterschiedlich erlebt und wahrgenommen. So gibt es beschwerdefreie Schwangerschaften, aber auch solche, die den Frauen viel abverlangen bis hin zu langen Liegephase, um eine Frühgeburt zu verhindern. Aber nicht nur bei Problemschwangerschaften können Alltag, Beruf und Haushalt zu einer Belastung werden, vor allem wenn bereits ältere Kinder zu versorgen sind. Eine freundliche und vertrauensvolle Haushaltshilfe kann in dieser Zeit unterstützen und entlasten. Diese wird in bestimmten Fällen in der Schwangerschaft und während der Geburt von der Krankenkasse übernommen.

Die Geburt eines Kindes wird meist mit Spannung erwartet und bringt einige Aufregung mit sich. In dieser herausfordernden Situation tut es gut und entlastet, Kinder und Haushalt gut umsorgt zu wissen. Auch für die Zeit des Wochenbetts, die sich über sechs bis acht Wochen nach der Geburt erstreckt, und in der sich Mutter und Kind von der Geburt erholen und in Ruhe kennenlernen, ermöglicht eine Haushaltshilfe durch Übernahme von alltäglichen Arbeiten Freiräume, damit sich die Mutter und auch die Familie dem Neugeborenen und der Neugestaltung ihres Lebens widmen können.

Beschweren gesundheitliche Probleme, Krankheiten oder Wochenbettdepressionen die Bewältigung des Haushalts und des Alltags, besteht nach der Geburt ein Anspruch auf Haushaltshilfe. Die kompetente, freundliche Haushaltshilfe vom Hilfedienst kommt zu Ihnen nach Hause und kümmert sich um die Aufgaben des Alltags. Sie kocht Mittagessen, macht die Wäsche und unterstützt bei der Reinigung des Haushalts. Sofern Kindern im Haushalt leben, steht deren Versorgung und Betreuung im Vordergrund. Ebenso sind Einkäufe und Besorgungen sowie Begleitung zum Arzt möglich.

Anspruch auf Haushaltshilfe

  • Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe

  • Sie müssen ins Krankenhaus, zur Reha oder zur Kur

  • Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig mit folgender Cerclage

  • Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin

  • Sie hatten einen Unfall während der Schwangerschaft

Voraussetzung ist ein ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes, das die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt. Darin muss angegeben sein, ab wann, für wie lange und in welchem Umfang die Hilfe notwendig ist

Privat Versicherte sollten sich nach einer privaten Zusatzversicherung erkundigen und sich frühzeitig beraten lassen, wenn eine Risiko- oder Problemschwangerschaft, eine Frühgeburt oder Mehrlingsschwangerschaft zu erwarten ist, damit Unterstützung durch eine Haushaltshilfe in der der Schwangerschaft gewährleistet werden kann.

Vorgehensweise

In allen Fällen ist ein Antrag an Ihre zuständige Krankenkasse zu stellen. Antragsformulare stehen bei vielen Krankenkassen zum Download zur Verfügung. Liegt eine medizinische Indikation vor, so ist ein Attest Ihres behandelnden Arztes erforderlich. Entscheidend für die Kostenübernahme, ist das Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit. Es ist aber auch möglich, einen Privatvertrag abzuschließen. Gerne berät sie der Hilfedienst und ist bei der Antragstellung behilflich.

Nach Genehmigung Ihres Antrags auf Haushaltshilfe durch Ihre Krankenkasse unterstützen und entlasten wir Sie mit einer freundlichen, vertrauensvollen Haushaltshilfe. Werden die Kosten nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen, machen wir Ihnen gerne ein Angebot.

Zuzahlung

Keine Zuzahlung für eine Haushaltshilfe ist zu leisten, wenn die Schwangerschaft und nicht eine weitere Krankheit der Grund Schonung und/oder Bettlägerigkeit ist. Sind nicht-schwangerschaftsbedingte Krankheiten oder ein Unfall Voraussetzung für die Hilfe im Haushalt, so kann die Krankenkasse eine Zuzahlung in Höhe von 10 % maximal aber 10 € pro Tag berechnen.  Für die Haushaltshilfe nach der Geburt aufgrund von Krankheit oder Unfall kann die Krankenkasse eine Zuzahlung in Höhe von 10 % maximal aber 10 € pro Tag berechnen.

  • Kinderbetreuung

  • Essenszubereitung

  • Wohnungsreinigung

  • Kleiderpflege

  • Begleitung zum Arzt

  • Einkaufen und Besorgungen