UNTERSTÜTZUNG, DIE ENTLASTET

Haushaltshilfe in der Zeit der Entbindung und nach der Geburt

Direkte Abrechnung mit den Krankenkassen möglich!

Kostenübernahme
durch Kasse
möglich

Die Zeit der Entbindung und die ersten Wochen nach der Geburt sind eine besondere und sensible Phase. Wenn Mutter und Kind Ruhe brauchen oder gesundheitliche Belastungen bestehen, kann eine Haushaltshilfe den Alltag spürbar entlasten.

Gerade im Wochenbett ist es wichtig, dass Haushalt, Einkäufe und Versorgung gut organisiert sind. Unsere freundlichen Haushaltshilfen unterstützen Sie zuverlässig, damit Sie sich auf Erholung und Ihr Kind konzentrieren können.

Auch wenn bereits Kinder im Haushalt leben, kann die Unterstützung sinnvoll sein. Kinderbetreuung, Wohnungsreinigung, Wäschepflege und Besorgungen können in vielen Fällen von der Krankenkasse übernommen werden.

Nach der Entbindung kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen, wenn die Weiterführung des Haushalts vorübergehend nicht möglich ist und eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Anspruch auf Haushaltshilfe

gesundheitliche Probleme

frühzeitige Wehen

verkürzter Gebärmutterhals

auf eine Frühgeburt hindeuten

Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung oder eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Darin sollte stehen, ab wann, wie lange und in welchem Umfang die Unterstützung erforderlich ist.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einschätzung, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse möglich ist.

Vorgehensweise

In allen Fällen ist ein Antrag an Ihre zuständige Krankenkasse zu stellen. Liegt eine medizinische Notwendigkeit nach der Geburt vor, ist meist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Gerne beraten wir Sie und unterstützen bei der Antragstellung.

Kostenübernahme

Nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse unterstützen wir Sie mit einer freundlichen und vertrauensvollen Haushaltshilfe direkt bei Ihnen zu Hause.

Zuzahlung

Ob eine Zuzahlung anfällt, hängt vom jeweiligen Leistungsgrund und der Entscheidung Ihrer Krankenkasse ab. Wir beraten Sie gerne transparent vor Beginn der Unterstützung.