SCHNELL HILFE, WENN SIE GEBRAUCHT WIRD

Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfall

Haushaltshilfe nach ärztlicher Verordnung – Kostenübernahme möglich!

Kostenübernahme
durch Kasse
möglich

Eine Krankheit, eine Operation oder ein Unfall können den Alltag plötzlich durcheinanderbringen. Wenn Haushalt, Einkäufe oder die Versorgung der Familie vorübergehend nicht mehr alleine möglich sind, kann eine Haushaltshilfe spürbar entlasten.

Der Hilfedienst unterstützt Sie zuverlässig bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt. Dazu gehören zum Beispiel Wohnungsreinigung, Wäschepflege, Essenszubereitung, Einkäufe und notwendige Besorgungen.

In vielen Fällen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.

Wir beraten Sie freundlich und unverbindlich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.

Anspruch auf Haushaltshilfe

Krankheit

nach Operation

nach Unfall

medizinische Notwendigkeit

Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung oder Bescheinigung. Darin sollte angegeben sein, ab wann, wie lange und in welchem Umfang die Haushaltshilfe notwendig ist.
Privat Versicherte sollten sich vorab bei ihrer privaten Krankenversicherung erkundigen, ob und in welchem Umfang Haushaltshilfe erstattet wird.

Vorgehensweise

In vielen Fällen ist ein Antrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erforderlich. Liegt eine medizinische Indikation vor, kann die ärztliche Verordnung Grundlage für die Kostenübernahme sein. Wir helfen Ihnen gerne bei der Orientierung.

Kostenübernahme

Nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse unterstützen wir Sie mit einer freundlichen, zuverlässigen und vertrauensvollen Haushaltshilfe direkt bei Ihnen zu Hause.

Zuzahlung

Je nach Leistungsgrund kann eine gesetzliche Zuzahlung entstehen. Wir informieren Sie transparent, bevor die Unterstützung beginnt.