Kombinationsleistungen

Die Kombinationsleistung umfasst die Zusammenlegung der Pflegesachleistung und Pflegegeld gemäß dem Sozialgesetzbuch XI § 38. Auf der Rechtsgrundlage können pflegebedürftige Menschen sich selbst um ihre ambulante Pflegeleistunge kümmern und dafür die Mittel aus dem Pflegegeld verwenden. Das ermöglicht dem Leistungsempfänger, eine ehrenamtliche Pflegekraft zu engagieren und zusätzlich einen professionellen Pflegedienst zu beauftragen.

Fakten zur kombinierten Pflegeleistung: Die Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeldleistung für pflegebedürftige Personen ist ausschließlich im Pflegegrad 2 bis 5 verfügbar. Dabei können Dienstleistungen privater Pflegepersonen und Pflegedienste miteinander kombiniert werden. Der Pflegegeldsatz wird aus der beanspruchten Pflegesachleitung anteilig zum Höchstbetrag berechnet und monatlich überwiesen.

Rechenbeispiel Kombinationsleistung Pflegegrad 2:

Eine pflegebedürftige Person mit einer Einstufung in den Pflegegrad 2 wird von einem Familienmitglied und einem Leistungserbringer gepflegt. Die Rechnung des Pflegedienstes umfasst 310 Euro für den Monat Januar. Der Leistungsbetrag für Pflegeleistungen beträgt Stand 2017 – 689 Euro für eine zu pflegende Person mit Pflegegrad 2. Der komplette Pflegegeldsatz beträgt für Pflegebedürftige in der Pflegestufe 2 pro Monat 316 Euro.

Wie erfolgt die Aufteilung der Leistungen?

Die zu pflegende Person würde im Beispiel die Pflegeleistung zu 310 Euro mal 100 / 689 Euro beanspruchen. Das entspricht einem Anteil von 44.99 Prozent. Daraus entspricht gemäß der Kombinationsleistung Regelung eine Pflegegeld Anspruch von 55.01 Prozent.

Besonderheiten der Auszahlung

Laut Sozialgesetzbuch XI § 38 Satz 3 SGB XI können Pflegebedürftige selbst wählen wie das Verhältnis zwischen der Pflegesachleistung und Pflegegeldleistung letztendlich aufgeteilt und beansprucht wird. Laut Gesetzgeber wäre die Verteilung für jeweils sechs Monate bindend. Ein Versicherungsnehmer kann eine konkrete Aufteilung festlegen und mit der Pflegekasse eine Pflegegeld Vorauszahlung vereinbaren. Diese würde jeweils am Ende des Monats für den Folgemonat erfolgen. Änderungen sind natürlich jederzeit möglich, sollte sich die Pflegesituation verändern oder der Pflegebedürftige möchte ausschließlich die Pflegegeldleistung oder die Pflegesachleistung in Anspruch nehmen.

Häufige Auszahlungsvariante kombinierter Leistungen

In der Regel rechnen pflegebedürftige Versicherte ihre Kombinationsleistungen allerdings monatlich ab, ohne ein Verhältnis festzulegen. Somit wird der Umfang von Pflegeleistungen und Pflegegeldleistungen jeden Monat durch die Pflegekasse anteilig zum Pflegegeld neu berechnet. Die Pflegesachleistungsrechnung erfolgt aufgrund der monatlichen Berechnung rückwirkend und entsprechend kann sich die Höhe der Inanspruchnahme ändern. Das hat den Vorteil, dass Pflegebedürftige, die sich durch Angehörige pflegen lassen auch externe Pflegedienstleistungen nach Bedarf beanspruchen können.