Kostenübernahme

Rhein-Pfalz (Rhein-Pfalz Kreis, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Grünstadt, Pirmasens und Landkreise)

Hilfedienst ist ein landesrechtlich anerkannter Leistungserbringer der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.

Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbetreuung werden ab dem Pflegegrad 1 von den zuständigen Krankenkassen oder Behörden getragen. Hilfedienst prüft für Sie, welcher Anspruch Ihnen zusteht und welche Kosten übernommen werden.

Bayern (Würzburg & Landkreise)

Hilfedienst ist ein landesrechtlich anerkannter Leistungserbringer des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit & Pflege und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.

Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbetreuung werden ab dem Pflegegrad 1 von den zuständigen Krankenkassen oder Behörden getragen. Hilfedienst prüft für Sie, welcher Anspruch Ihnen zusteht und welche Kosten übernommen werden.

Stuttgart

Hilfedienst ist ein landesrechtlich anerkannter Leistungserbringer der Landeshauptstadt Stuttgart und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.

Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbetreuung werden ab dem Pflegegrad 1 von den zuständigen Krankenkassen oder Behörden getragen. Hilfedienst prüft für Sie, welcher Anspruch Ihnen zusteht und welche Kosten übernommen werden.

Deutschland

Hilfedienst ambulant ist eine anerkannte Beratungsstelle der Pflegekassen nach § 37 Abs. 7 S. 1, 2 SGB XI

Die Kosten für einen Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.