Kostenübernahme

Rhein-Pfalz Kreis
Hilfedienst ist ein anerkannter Leistungserbringer im Rhein-Pfalz Kreis und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.
Mehr erfahren →Rhein-Neckar Kreis
Hilfedienst ist ein anerkannter Leistungserbringer im Rhein-Neckar Kreis und Mannheim und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.
Mehr erfahren →Bayern
Hilfedienst ist ein anerkannter Leistungserbringer in Bayern und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.
Mehr erfahren →Deutschland
Hilfedienst ambulant ist eine anerkannte Beratungsstelle der Pflegekassen nach § 37 Abs. 7 S. 1, 2 SGB XI
Mehr erfahren →Deutschlandweit für Sie da
Die Kosten für einen Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.