Kostenübernahme
Rhein-Pfalz Kreis
Hilfedienst ist ein landesrechtlich anerkannter Leistungserbringer der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbetreuung werden ab dem Pflegegrad 1 von den zuständigen Krankenkassen oder Behörden getragen. Hilfedienst prüft für Sie, welcher Anspruch Ihnen zusteht und welche Kosten übernommen werden.
Bayern (Würzburg & Landkreise)
Hilfedienst ist ein landesrechtlich anerkannter Leistungserbringer des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit & Pflege und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbetreuung werden ab dem Pflegegrad 1 von den zuständigen Krankenkassen oder Behörden getragen. Hilfedienst prüft für Sie, welcher Anspruch Ihnen zusteht und welche Kosten übernommen werden.
Deutschland
Hilfedienst ambulant ist eine anerkannte Beratungsstelle der Pflegekassen nach § 37 Abs. 7 S. 1, 2 SGB XI
Die Kosten für einen Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.