Geht ein Menschenleben zu Ende, dann ist im engeren Familienkreis der Alltag von tiefer Trauer geprägt. Dabei haben Hinterbliebene oft schwierige Entscheidungen zu treffen, die so gar nicht zur aktuellen Gefühlslage passen. Und dennoch, gehört es zur Pflicht, einem geliebten Menschen einen würdevollen Abschied zu bereiten. Dazu gehört es ebenfalls, sofern gewünscht, außenstehenden Bekannten und Freunden des Verschiedenen die Möglichkeit einzuräumen, sich von dem Verstorbenen verabschieden zu können.

In der Regel treffen ältere Menschen wohlweislich Vorsorge und teilen ihren Bestattungswunsch nahe stehenden Personen mit. Es kommt auch vor, dass ein Familiengrab seit Generationen vorhanden ist, wo sich der Betroffene wünscht, seine Ruhe zu finden, wenn die Zeit gekommen ist. Ist bekannt, wie der Verstorbene sich seinen Abgang vorstellt, dann sollten die Angehörigen diesem Wunsch nachkommen. Was für Möglichkeiten in Deutschland zur Verfügung stehen, dass behandelt der nachfolgende Beitrag.

Im Sinne des Verstorbenen Entscheidungen treffen

Ist kein Testament vorhanden und auch kein Wunsch von der dahingeschiedenen Person geäußert worden, wie im Todesfall verfahren werden soll, dann obliegt diese Entscheidung den Angehörigen. Während der Trauerzeit ist das eine Aufgabe, mit der nicht jeder umgehen kann, und trotzdem sollte man sich in so einem Moment vor Augen halten, dem geliebten Menschen einen Abschied in Würde zu bereiten.

Die Hinterbliebenen stehen nun vor der Entscheidung, welche Art der Bestellung in Frage kommt. In Deutschland gibt es ausschließlich zwei gesetzlich regulierte Formen: die Erdbestattung sowie die Feuerbestattung. Die Erdbestattung muss in einem entsprechenden Sarg erfolgen, bei einer Einäscherung wird die Asche des Verstorbenen in eine Urne verbracht. Die Beisetzung im Sarg muss auf einem ausgewiesenen Friedhof stattfinden, bei der Urnenbeisetzung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann die Urne ebenfalls in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt werden. Es besteht ebenso die Option, die Urne anonym an einem Baum oder als Seebestattung beizusetzen.

Die meisten Menschen haben ihre eigene Vorstellung, wie nach ihrem Tod mit ihrem Leichnam umgegangen werden soll. Müssen die Verwandten die Entscheidung treffen, kommen nicht selten auch die Kosten ins Spiel, die je nach Bestattungsart variieren können. Diese sollten bei der Wahl jedoch keine Rolle spielen, im Vordergrund sollte stets der würdevolle Abschied stehen.

Die klassische Erdbestattung

Deutschlandweit ist die Bestattung im Sarg die am häufigsten gewählte Form der Beisetzung. Hier hat der Gesetzgeber ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. So ist es untersagt, die Erdbestattung ohne Sarg vorzunehmen, ein Leichentuch oder sonstige kulturelle Gewänder sind nicht gestattet. Das Gleiche gilt für den zeitlichen Ablauf nach dem Tod des Angehörigen sowie die Ausmaße, die eine Grabstätte bezüglich der Tiefe haben muss. Die örtlichen Bestattungsinstitute leisten hier großartige Arbeit und unterstützen die Hinterbliebenen, wo sie nur können.

Dazu gehören auch behördliche Notwendigkeiten, schließlich muss der Verstorbene abgemeldet werden und diverse Formalitäten, die mit dem Ableben eines Angehörigen einhergehen. Der Kostenumfang einer konventionellen in Deutschland üblichen Trauerfeier mit christlichem Charakter ist nicht gerade günstig. Es fallen Gebühren für den Friedhof an sowie für die Entlohnung des Bestatters. Darüber hinaus können etwaige Fremdleistungen hinzukommen sowie die Kosten für den Sarg. Alles zusammen beläuft sich auf mindestens 7.000 bis 8.000 Euro und kann je nach Bestattungsaufwand bis zu 20.000 Euro kosten.

Die Zahl der Kremierungen steigt

Viele Jahre war die Feuerbestattung kaum in Deutschland anzutreffen, heutzutage wählen immer mehr ältere Menschen diesen Weg. Oftmals ist es eine Kostenfrage, Friedhöfe haben nicht selten mit Platzmangel zu kämpfen, was die Kosten für eine Grabstätte maximiert. Auch der hygienische Aspekt spielt eine Rolle. Im Rahmen der Bestattung wird der Leichnam im Sarg kremiert.

Nicht jeder möchte vor der Beisetzung am offenen Sarg zur Schau gestellt werden. Der Wunsch sollte also respektiert werden. Im Vorfeld der Einäscherung schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein Rechtsmediziner die Todesursache bestätigt und die Identität der verstorbenen Person. Beigesetzt wird die Urne oder Asche auf einem Friedhof, im Wasser oder vor einem Baum.

Friedhofsbeisetzung in einem Urnengrab

Die Urnenbeisetzung ist für viele eine annehmbare Vorstellung. Dabei besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Zeremonie zum Abschied zu integrieren, die durch einen Geistlichen oder bei einer nicht-religiösen Trauerfeier, durch einen vom Bestattungsinstitut organisierten Trauerredner begleitet wird. Die Beisetzung auf dem Friedhof erfolgt meist an einer Urnenwand oder einem Urnengrab.

Bei der Urnenbeisetzung in einem Grab können Hinterbliebene sich ähnlich wie bei der Erdbestattung verabschieden und etwas Erde auf das Urnengrab werfen. Das Gesamtpaket von der Feuerbestattung bis hin zur Beisetzung auf dem Friedhof kostet zwischen 5.000 und 6.000 Euro und enthält die Leistungen des Bestatters sowie Friedhofsgebühren.

Die Bestattung auf See

Eine weniger geläufige Bestattungsform in der Bundesrepublik ist die Seebestattung, die allerdings seitens der Behörden möglich ist, jedoch einer ausdrücklichen Genehmigung bedarf. Wichtig ist, dass noch zu Lebzeiten ein etwaiger Wunsch in Schriftform festgehalten wird, bestenfalls mit einem Zeugen oder beglaubigt durch einen Notar. Die Bestattung auf See ist im Stillen ohne zwingender Anwesenheit von Angehörigen möglich, sollte das dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen.

Hinterbliebene können allerdings auch mit dabei sein und mit einem Bestatter eine Abschiedszeremonie im Rahmen der Möglichkeiten an Bord planen. Vorgesehen ist für die Seebestattung eine spezielle See-Urne, sie sich im Wasser auflöst. Es ist allerdings untersagt, Trauerblumen und Gestecke im Nachhinein ins Meer zu werfen. Die Beisetzung ist dahingehend anonym, da es nicht geht, die Grabstätte im Wasser zu besuchen. Allerdings besteht die Möglichkeit, zum Gedenken an den Verstorbenen, aus dem Logbuch eine Urkunde zu erhalten, auf der die Schiffskoordinaten stehen.

Für Urnenbeisetzung auf See entstehen je nach Aufwand Kosten zwischen 3.000 und 9.000 Euro. Dabei handelt es sich um einmalige Kosten für das Bestattungsunternehmen sowie für das Krematorium und die zuständige Reederei. Je größer die Trauergemeinde, desto höhere Kosten entstehen bei diesem Posten.