Mit der Neuregelung der Berufsausbildung in den Fachbereichen der Pflege wird es für Auszubildende ab 2020 deutlich einfacher. Die Auswahl wird nicht mehr eingegrenzt auf spezifische Altersgruppen, sondern in einem neuen Berufsfeld zusammengefasst. Für die Berufswahl als Pflegerin oder Pfleger gibt es ab sofort nur noch den Titel als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Die verwirrenden Bezeichnungen wie Altenpfleger, Gesundheitspfleger, Krankenpfleger oder spezialisierter Kinderkrankenpfleger wird es in dieser Form nicht mehr geben. Das neu firmierte Berufsbild deckt künftig alle Zuständigkeitsbereiche ab und sorgt somit für mehr Flexibilität in der Pflegeindustrie.

Das ist grundsätzlich ein zukunftsweisender Schritt, der in nahezu allen Punkten verständlich ist. Letzten Endes sind die Grundlagen der genannten Berufsbilder zu großen Teilen dieselben. Entsprechend werden die neuen Auszubildenden Fachkenntnisse in sämtlichen Versorgungsbereichen erhalten, um später im Berufsleben unabhängig vom Alter der Patienten tätig zu werden. Werfen wir einen Blick auf die Novellierung der Pflegeausbildung.

Die Neuausrichtung der Pflegeberufe

Für Unternehmen aus der Pflegebranche hat diese Veränderung natürlich einige große Vorteile. Die Arbeitskräfte der nächsten Generation können in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden. Durch die flexibleren Tätigkeitsfelder geht auch eine gewisse Kostenersparnis einher, die Tour-Planung kann effizienter gestaltet werden und ist nicht mehr an die limitierten Fähigkeiten der Berufsausbildung beschränkt. Folglich fallen auch deutlich weniger Umschulungs- sowie Weiterbildungsmaßnahmen an. Nicht selten haben sich Auszubildende und spätere Berufseinsteiger nicht mehr wohlgefühlt und sich umschulen innerhalb der Berufsgruppe lassen. Dies fällt mit der Änderung gänzlich weg.

Die Reform in der Pflegeausbildung definiert ebenfalls explizit, dass die Ausbildung in Sachen praktischer Erfahrung deutlich erweitert werden soll. Praxisbezogene Phasen sind von essenzieller Bedeutung, um die Azubis auf den Alltag im Berufsleben vorzubereiten. Darüber hinaus ist die fachgerechte Ausbildung kostenlos. Jede Pflegefachfrau und Pflegefachmann erhält selbstverständlich ein ansprechendes Ausbildungsgehalt. Einer der Hauptgründe für die Neuauslegung des Pflegeberufegesetzes ist der demografische Wandel den Deutschland durchlebt.

Die Pflegeausbildung in der Kinderkrankenpflege sowie in der Alten- und Krankenpflege zu trennen, ergibt keinen Sinn. Die Überschneidung ist zu stark und in den kommenden drei Jahrzehnten wird der Bedarf an Pflegepersonal massiv ansteigen. Entsprechend sind Änderungen wichtig, um den Pflegebedarf abdecken zu können. Am Ende profitiert der Arbeitnehmer ebenso von der Umstrukturierung. Der Pflegeberuf ist nicht mit eingeschränkt in einem bestimmten Bereich, es ist leicht, das Einsatzfeld zu wechseln, was die Arbeit in der Pflege generell attraktiver gestaltet.

Wer kann die Ausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann beginnen?

Die Voraussetzungen zur Pflegeausbildung sind klar geregelt. Erforderlich ist die Mittlere Reife, wobei der Zensurenschnitt nicht festgelegt wurde. Der jeweilige Ausbildungsträger kann hier selbst seinen Maßstab anwenden. Die Ausbildung Pflegehilfskraft ist ebenfalls nach wie vor mit einem Hauptschulabschluss verfügbar. Es ist sogar möglich, auf Basis dieser Berufsausbildung weiter in die Richtung Pflegefachfrau und Pflegefachmann zu gehen. Die neue Pflegeausbildung ermöglicht es hier, die absolvierte Ausbildungszeit anzurechnen.

Eine der wesentlichen Veränderungen, die viele vor bei der Berufswahl von Pflegeberufen abgeschreckt hat, war, dass die schulische Ausbildung kostenpflichtig war. Das ist nicht mehr der Fall, die Ausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann ist vom Schulgeld befreit. Es gibt sogar eine Ausbildungsvergütung. Die Bundesländer, Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen zahlen in einen Ausbildungsfond ein, um die Pflegekräfte für die Zukunft zu sichern.

Ist eine Spezialisierung überhaupt noch möglich?

Im praxisbezogenen Ausbildungsteil erfolgt durch die Wahl der Pflegeeinrichtung eine Basisentscheidung. Diese ist freilich nicht bindend. Allerdings wird im Ausbildungsvertrag genau die Bezeichnung des Vertiefungseinsatzes festgehalten. Das bedeutet, wer sich bei der praktischen Ausbildung für einen ambulanten Pflegedienst entscheidet, der hat schwerpunktmäßig in der Praxis die ambulante Pflege als Vertiefungseinsatz enthalten.

Ist die praktische Ausbildungseinrichtung ein Pflegeheim, dann erfolgt die generalistische Pflegeausbildung in Bereich der stationären Langzeitpflege. Der Auszubildende wird entsprechend sein Fachwissen in der Praxis in seinem Einsatzgebiet sammeln. Allerdings ist keine Festlegung vorgesehen, durch die schulische Ausbildung ist es möglich, im Berufsleben problemlos eine andere Tätigkeit in der Pflege auszuüben.

Verlauf der Ausbildung und der Einstieg ins Berufsleben

Der Ablauf der Pflegeausbildung unterscheidet sich nur marginal von anderen Berufsgruppen. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre, wobei es einen ständigen Wechsel zwischen theoretischen Unterricht und praktischer Ausbildung gibt. Die schulische Ausbildung wird in speziellen Pflegeschulen vorgenommen, wie es sie bereits für die vorhergehenden Berufsbilder gegeben hat. In der Praxis ist es vorgesehen, dass trotz der Vertiefungseinsatz Klausel, die den durch den Auszubildenden Pflichteinsatz beschreibt, Wechsel geben soll.

Das heißt, es ist vorgesehen, dass sich der Rahmen der praktischen Ausbildung auf verschiedene Pflegebereiche verteilt. Frühestens ein halbes Jahr vor Beginn des dritten Ausbildungsjahres besteht die Möglichkeit, eine Spezialisierung vorzunehmen. Danach erfolgt zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine für die deutsche Berufsausbildung übliche Zwischenprüfung.

Der Auszubildende muss nun sein Wissen anwenden, um die Normen zu erfüllen. Ein Durchfallen ist im Übrigen nicht möglich, wobei es natürlich hinsichtlich der in einem Jahr stattfindenden Abschlussprüfung alarmierend ist, nicht über die nötige Kompetenz zu verfügen, nach zwei Jahren Berufsausbildung.

Was den einen oder anderen sicherlich interessieren dürfte: Die deutsche Ausbildung zur Pflegefachkraft wird in allen EU-Ländern anerkannt. Auswander-Senioren in Südspanien oder auf Mallorca pflegen ist also möglich.

Des Weiteren bietet die Reform die Option nach der Abschlussprüfung ein Pflegestudium zu beginnen. Am Ende eines dreijährigen Studiums erhält der Pflege-Student den akademischen Grad Bachelor of Science. Mit abgeschlossener Pflegeausbildung ist es möglich, die Studienzeit auf 1,5 Jahre zu verkürzen.
Die Änderungen in der Ausbildung von Pflegefachkräften macht deutlich, wie wichtig diese Berufsgruppe in Zukunft für das alternde Deutschland wirklich ist.