Das betreute Wohnen ist per se eine gute Sache. Ältere Menschen, die immer noch rüstig sind, können weiterhin in ihren eigenen vier Wänden leben und genießen gleichermaßen den Vorteil, per Knopfdruck eine Pflegekraft in Anspruch nehmen zu können. Doch meist trügt der Schein. Denn Betreutes Wohnen wird vielerorts unterschiedlich definiert. Und nicht nur das, oftmals ist der erwartungsgemäß soziale Anspruch solcher Einrichtungen noch nicht einmal im Ansatz gegeben. Es gibt zahlreiche Unternehmen, die aufgrund einer mehr als schwammigen Gesetzeslage rücksichtslos abkassieren und bewusst Verträge ausarbeiten, die älteren Mitbürgern die eigentliche Erwartungshaltung, die an diese betreuten Wohneinrichtungen gestellt wird, verwehren. Dabei sollten ambulante Sozialdienste, eine Notrufbereitschaft sowie Personal für Einkäufe durch die vertraglichen Absprachen abgedeckt sein. Was es genau es damit auf sich hat und warum Senioren bei dem Begriff „Betreutes Wohnen“ mit Argusaugen vertragliche Details studieren sollten, das behandelt der folgende Artikel.

Das erbarmungslose Geschäft mit dem Alter

Deutschland ist ein altes Land, das bezieht sich nicht nur auf die Historie beginnend mit den Germanen. Vielmehr zeigt es heutzutage der demografische Wandel. In den kommenden Jahren wird sich gut die Hälfte der Bevölkerung mehr oder weniger mit dem Dasein als Rentner beschäftigen, was immer mehr dubiose Geschäftsleute dazu veranlasst, Gesetzeslücken auszunutzen, um sich zu bereichern. Die Angebote klingen meist verlockend. Alleinsein im Alter, das will keiner. Die Kinder leben berufsbedingt nicht selten in anderen Städten oder haben keine Zeit, sich um die Gebrechen der Alten zu kümmern.

Die Betreutes-Wohnen-Idee ist da ein vielversprechendes Konzept, um die soziale Nähe mit anderen Menschen zu wahren. Allerdings sind die Verträge oftmals nicht gerade fair. Wer sich nicht auskennt und nur auf die oberflächlichen Vorteile schaut, übersieht schnell die negativen Aspekte der Vereinbarung. Der Gesetzgeber sieht hier bis dato keinen Handlungsbedarf, die Senioren vor nicht gerade seriösen Geschäftspraktiken gesetzlich zu schützen. Daher wird es vielen Bewohnern erst klar, welche Missstände der Vertrag beinhaltet, wenn das bis dato selbstbestimmte Leben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

Im Alter geborgen fühlen

Der wohl wichtigste Aspekt, auf dem Betreutes Wohnen aufbaut, ist es, sich an einem altersgerechten Ort wohlzufühlen. Das ist auch zumeist der Fall. Die Wohnungen sind für ältere Menschen konzipiert und bieten eine Betreuung an, die natürlich nicht mit einem Pflegeheim zu vergleichen ist. Am Ende leben die Senioren eigenständig, haben jedoch Notfalltelefone, Gemeinschaftsräume und die Möglichkeit, mit anderen Bewohnern Ausflüge zu unternehmen, die über die Einrichtung organisiert werden. Allerdings sind Verträge juristisch betrachtet mehr als grenzwertig. Wer das Kleingedruckte nicht hinterfragt, kann sich später, wenn es gesundheitlich nicht mehr so gut um einen steht, nicht mehr gegen hinterlistige Unternehmen zur Wehr setzen.

Die soziale Komponente mag auf viele verlockend wirken, nach womöglich vielen Jahren des Alleinlebens oder mit der Angst, in Einsamkeit den Lebensabend zu verbringen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn wird ein Bewohner krank und bettlägerig, dann greifen des Öfteren diverse Paragraphen der betreuten Wohnen Vereinbarung. Nicht selten bedeutet das, dass die erkrankte Person die Einrichtung verlassen muss. Die Betreuung von Senioren steht hier nicht im Vordergrund, sondern das skrupellose Geschäft mit dem Alter.

Mit bedrohlich wirkenden Schreiben werden die Betroffenen dazu bewegt, die Wohneinheit zu verlassen oder horrende Kosten zu begleichen. Oftmals geschieht das sogar ohne deren Einwilligung. Bei einer Krankheit unabhängig vom Schweregrad ist eine Verlegung auf Pflegestationen oder direkt ins Krankenhaus gang und gäbe. In Anbetracht dieser Tatsache bleibt festzuhalten, dass Senioren, die den Entschluss fassen den Lebensabend in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen zu verbringen, gar nicht daran denken, sich möglicherweise mit einer Baugesellschaft auf juristischer Ebene auseinandersetzen zu müssen. Genau diesen Umstand nutzen einige Unternehmen gnadenlos aus, um sich an alten Menschen zu bereichern.

Betreutes Wohnen hat viele Facetten

Betreutes Wohnen wird immer wichtiger und ist das neue Zugpferd der Pflegebranche. Aber aus rechtlicher Sicht gibt es hier keinerlei Vorgaben, die einen gerechten Schutz für Senioren beinhalten. Die Verträge zum Mieten oder Kaufen bilden stets die Grundlage, auf die sich Wohnungsbaugesellschaften berufen, um Kosten in die Höhe treiben zu können, wann und wie sie es möchten. Dabei bleiben der Betreuungsservice sowie die Substanz der Wohneinheiten nicht selten auf der Strecke. Oftmals geraten am Ende ambulante Pflegedienste in den Verruf, da mit diesen geworben wird, allerdings besteht kein vertraglicher Anspruch auf deren Leistungen.

Wer eine Pflegekraft benötigt, sei es nach einer Operation oder Krankheit, ist am Ende auf die oftmals unklaren Vereinbarungen angewiesen. Hier werden zusätzliche Kosten erhoben, deren Zusammensetzung Laien nicht im Ansatz aufschlüsseln können. Somit kommt es immer wieder zu Pauschalbeträgen, die zu zahlen sind, obwohl wissentlich zur Vertragsunterzeichnung von einem Pflegeservice die Rede war. Diese gesetzlichen Fallstricke werden gezielt eingesetzt, um sich vor allem dann zusätzlich zu bereichern, wenn sich die Bewohner in einer gesundheitlichen Notlage befinden. Dieser Umstand ist aus moralischer Sicht nicht zu vertreten und es ist unerklärlich, dass es im Herzen Europas in der Industrienation Deutschland keine rechtliche Grundlage gibt, um diesen Missständen Einhalt zu gebieten.

Das müssen Senioren ertragen

Wer nach dem Ableben des Ehepartners oder schlichtweg aus privaten Gründen die Geborgenheit des betreuten Wohnens in Anspruch nehmen möchte, muss sich vielerorts auf einiges gefasst machen. Im Gegensatz zu den nachweislich als Werbemittel verwendeten Pflegeoptionen, die einem teuer zu stehen kommen können, müssen Bewohner strikte Regeln befolgen. Wer in seine eigene Wohnung im Betreutes Wohnen Komplex das Aquarium oder Katze mitnehmen möchte, muss erst einmal eine schriftliche Bestätigung erhalten.

Wem die automatisierte Heizungsanlage nicht genügt, da diese aus Kostengründen zum Abend auf Sparflamme läuft, um mit einem Heizlüfter die Räumlichkeiten warmzuhalten, der darf das meistens nicht. Schlussendlich zahlen die Bewohner meist eine Pauschale und mehr Strom zu verbrauchen schmälert den Gewinn der Eigentümergesellschaft. In dieser Hinsicht sind die Rahmenbedingungen eindeutig. Abschließend lässt sich sagen, die Verträge sollten penibel studiert und vorzugsweise von einem Juristen geprüft werden, bevor Sie sich für Betreutes Wohnen entscheiden.