Für die häusliche Pflege hat der Bund einige Änderungen für das Jahr 2021 angekündigt. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Novelle ausgearbeitet, in der sich die ambulante sowie auch stationäre Pflege in drei Bereiche aufteilt. Diese sind gegliedert in häusliche Pflege, stationäre Pflege und höherer Verdienst für Pflegekräfte. Die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von der ambulanten Pflege soll mehr Flexibilität erhalten und die durch den Pflegenden zu tragenden Anteile sollen innerhalb der neuen Pflegereform in Laufzeit und Volumen limitiert werden. Ein wesentlicher Grund dafür ist der Flickenteppich der Landesparlamente in Deutschland, hierbei gibt es in jedem Bundesland andere Kosten und nur selten können sich alle Bedürftigen die ihnen zustehende Pflege auch leisten. Das soll sich im Zuge der Pflegereform ändern.
Reformen bei der stationären Pflege
Das Platzangebot bei der stationären Pflege weist in Deutschland einen Mangel auf. Gerade einmal die Hälfte wird nach Schätzungen abgedeckt. Dazu kommen oftmals nicht finanzierbare Kosten auf den zu Pflegenden zu, die diese finanziell nicht stemmen können. Hier ist jedes Bundesland anders aufgestellt, wobei der Durchschnitt der Länder mit 831 € beziffert wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil wird mit der Pflegereform Bundessache und soll nicht mehr als 700 € über drei Jahre stationäre Pflege pro Monat kosten. Jedes Bundesland soll hierfür einen Zuschuss von 100 € leisten und somit Pflegebedürftige unterstützen.
Keine Hilfe gibt es bei den Unterbringungskosten sowie für die Verpflegung, diese Pauschale ist monatlich in Höhe von 780 € im Durchschnitt zu leisten. Insgesamt werden die betroffenen Familien nicht viel Positives von der Pflegereform im stationären Bereich abgewinnen können. Wie der Verband der Ersatzkassen bereits berechnet hat, wird der Eigenanteil weiterhin bei mehr als 2.000 € monatlich liegen, was für Familien zweifelsohne eine sehr hohe finanzielle Belastung darstellt.
Änderungen bei der ambulanten Pflege
In Deutschland ist die stationäre Pflege in den meisten Familien zu einer immensen Belastung geworden. Nicht nur die emotionale Seite, ein geliebtes Familienmitglied in so einem Zustand erleben zu müssen, ist hierbei von Bedeutung. Die Kasse in Pflegeeinrichtungen klingelt gern lang und lässt kaum finanziell stemmen. Aus diesem Grund geht die Tendenz immer mehr in Richtung häusliche Pflege mit ambulanter Unterstützung. Um diese Pflegeform weiter zu forcieren, sollen die Zuschüsse um 5 % erhöht werden, sobald die Pflegereform ab dem 7. Juli 2021 greift. Los geht es in diesem Bereich ab dem Pflegegrad 2, darunter wird sich nichts ändern. Durch die ebenfalls zunehmende Inflation ist vorgesehen, ab dem Jahr 2023 eine entsprechende Anpassung der Bezüge vorzunehmen.
Die Angehörigen des Pflegebedürftigen sowie dieser selbst sollen außerdem mehr Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Abrechnung erhalten. Es ist vorgesehen, dass die Abrechnung sowohl nach Zeit als auch nach Leistung vorgenommen werden kann, was die ambulanten Pflegedienste betrifft. Da die Kosten auf dem deutschen Pflegemarkt explodieren, suchen sich immer mehr Hilfe in Osteuropa. Diese Vollzeit Pflegekräfte sind ganztägig vor Ort und zu deren Finanzierung dürfen bald 40 % aus dem Budget vor Pflegesachleistungen verwendet werden. Außerdem werden die monatlich verfügbaren Pflegehilfsmittel auf 60 € erhöht, das gilt für den Pflegegrad 1 bis 5.
Richtlinien für das Pflegepersonal
Das Pflegepersonal soll endlich besser bezahlt werden im Rahmen der stationären sowie auch ambulanten Pflege. Hierzu werden aber ausschließlich Pflegedienste und auch Pflegeheime hinzugezählt. Dabei ist vorgesehen, einen Tarif oder eine entsprechend tarifähnliche Entlohnung zu definieren. Genaues steht hier allerdings noch nicht fest. Hintergrund ist der Mangel an qualifiziertem Personal, durch attraktivere Löhne sollen die Pflegeberufe wieder interessanter werden.
Einführung eines Entlastungsbudgets
Während der Corona-Pandemie haben sich die politischen Entscheidungsträger damit beschäftigt, die komplexen Budgets aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im Rahmen der Pflegereform zusammenzufassen. Die verfügbaren 3.300 € aus dem Pflege-Geldtopf werden einfacher zu bekommen sein. Eine vorliegende halbjährige Verhinderungspflege ist nicht mehr notwendig, um an das Entlastungsbudget zu kommen. Dies ist in jedem Fall eine wesentliche Verbesserung, da in der Pflege jederzeit eine Notwendigkeit entstehen kann, auf die Verhinderungspflege zuzugreifen.
Eine Frist von sechs Monaten ist hierbei für den Betroffenen meist keine feine Sache. Aktuell kann zwar bei der Kurzzeitpflege das ganze Budget beansprucht werden, bei der Verhinderungspflege allerdings nur die Hälfte des Kapitals aus der Kurzzeitpflege. Eine Änderung ist jedoch ein wenig mit Skepsis zu betrachten und zwar die Limitierung auf 40 % des Budgets bei den Kosten für die Verhinderungspflege, für den Fall, dass diese unter 8 Stunden am Tag stattfindet.
Das Fazit zur neuen Pflegereform
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist es nicht gelungen, mit der Pflegereform die Betroffenen wirklich zu entlasten. Wer viel Glück hat, bekommt maximal 45 € mehr im Monat, andere werden sich mit 16 € begnügen müssen. Nach der Corona-Pandemie werden die ohnehin schon enormen Kosten für Pflegeaufwendungen weiter steigen. Es gibt zwar Hoffnungsschimmer wie die 24-stündige Pflege, doch auch hier steckt der Teufel im Detail. Denn die 40-prozentige Bezuschussung aus den Pflegesachleistungen wird in Kombination mit dem Pflegegeld zu einer Kürzung von 40 % des Pflegegeldes führen.
Berufstätige in der häuslichen Pflege nutzen oft die Nachtpflege oder Tagespflege als Entlastung, wer von beiden Optionen Gebrauch macht verliert ab 1. Juli 2021 50 % der Tagespflegeleistungen. Ähnlich trübe sieht es beim neuen Entlastungsbudget aus. Da die Verhinderungspflege nun auf 40 % vom Pflegebudget begrenzt ist, werden die Betroffenen weniger Geld bekommen als vor der Pflegereform, sofern die anderen Leistungen nicht beansprucht werden.