Das Jahr 2025 bringt in Deutschland zahlreiche Neuerungen im Bereich Gesundheit und Pflege. Von der Einführung der elektronischen Patientenakte bis hin zu Anpassungen bei den Pflegeleistungen – diese Änderungen sollen sowohl die Gesundheitsversorgung verbessern als auch die finanzielle Belastung der Versicherten und Pflegebedürftigen anpassen. Ein Überblick:

Einheitliche Elektronische Patientenakte (ePA)
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise eingeführt. Sie startet zunächst in Modellregionen wie Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens und wird ab März 2025 deutschlandweit verfügbar sein. Automatisch erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA, es sei denn, sie widersprechen aktiv.

Die ePA dient als zentrale digitale Ablage für medizinische Dokumente wie Arztbriefe, Röntgenbilder und Medikationspläne. Versicherte können diese Daten mit Ärzten, Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern teilen, was die Effizienz und Transparenz im Gesundheitswesen erhöhen soll.

Erhöhung der Pflegebeiträge
Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Beitrag zu gleichen Teilen. Für kinderlose Mitglieder über 23 Jahren wird ein zusätzlicher Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten erhoben, den ausschließlich die Arbeitnehmer tragen.

Anpassung der Pflegeleistungen
Die Pflegeversicherung erhöht ihre Leistungen zum Jahresbeginn um 4,5 Prozent. Dies betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Pflege. Für pflegende Angehörige gibt es ebenfalls Verbesserungen: Die Verhinderungspflege kann künftig bis zu acht Wochen ohne vorherige Mindestpflegezeit in Anspruch genommen werden. Außerdem wird ein neuer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt, der flexibel genutzt werden kann.

Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 2,5 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz bleibt jedoch unverändert bei 14,6 Prozent. Je nach Krankenkasse können die Zusatzbeiträge variieren, sodass ein Wechsel der Krankenkasse für manche Versicherte finanziell sinnvoll sein könnte.

Geplante Krankenhausreform
Die Krankenhausreform zielt darauf ab, die finanzielle Lage der Krankenhäuser zu stabilisieren und die Spezialisierung bei Behandlungen zu fördern. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten bestimmter Angebote erhalten. Kritiker beängstigen jedoch längere Wartezeiten und erhöhten Bürokratieaufwand.

Das Jahr 2025 steht im Zeichen wichtiger Reformen im Gesundheits- und Pflegesystem. Während die Einführung der elektronischen Patientenakte als Meilenstein für die Digitalisierung gilt, bringen die Erhöhung der Pflegebeiträge und der Krankenkassen-Zusatzbeiträge finanzielle Herausforderungen mit sich. Gleichzeitig sollen die erhöhten Pflegeleistungen und die Flexibilisierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Entlastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige bieten. Es bleibt abzuwarten, wie diese Änderungen in der Praxis angenommen werden und welche langfristigen Auswirkungen sie auf das Gesundheits- und Pflegesystem haben werden.