
Der Bayerische Landtag hat kurz vor Weihnachten eine Gesetzesänderung beschlossen, die viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen betrifft: Das Landespflegegeld in Bayern wird halbiert. Ab dem Jahr 2026 steht nur noch die Hälfte der bisherigen Leistung zur Verfügung.
Was ist das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten bislang 1.000 Euro pro Jahr, unabhängig davon, ob sie zu Hause oder stationär versorgt werden.
Halbierung ab dem 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird das Landespflegegeld von 1.000 Euro auf 500 Euro pro Jahr reduziert. Die Kürzung betrifft allerdings nicht alle Pflegebedürftigen sofort.
Wer erhält noch 1.000 Euro?
Die Übergangsregelung sieht Folgendes vor:
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Für das Jahr 2025 wird das Landespflegegeld noch in voller Höhe von 1.000 Euro ausgezahlt.
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Pflegebedürftige, die das Landespflegegeld bereits erhalten, bekommen letztmalig Anfang 2026 den Betrag von 1.000 Euro.
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Neuanträge ab dem 01.01.2026 führen nur noch zu einer Auszahlung von 500 Euro. Diese erfolgt – wie bisher – zu Beginn des Folgejahres, also erstmals Anfang 2027.
Warum wird das Landespflegegeld gekürzt?
Die Bayerische Staatsregierung begründet die Entscheidung mit einer angespannten Haushaltslage. Gleichzeitig sollen die eingesparten Mittel gezielt in den Ausbau pflegerischer Strukturen investiert werden, unter anderem in:
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Quartierskonzepte und Nachbarschaftsprojekte
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neue Pflege- und Wohnformen
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wohnortnahe Versorgungsangebote für Pflegebedürftige
Ziel sei es, Pflege langfristig besser zu organisieren und lokale Unterstützungsangebote zu stärken.
Was bedeutet das für Pflegebedürftige und Angehörige?
Für viele Betroffene bedeutet die Kürzung eine spürbare finanzielle Einschränkung. Gerade das Landespflegegeld wurde häufig genutzt, um zusätzliche Hilfe im Alltag, Entlastungsangebote oder private Unterstützung zu finanzieren.
Umso wichtiger ist es, bestehende Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsbeträge – vollständig auszuschöpfen.
Unser Tipp
Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich frühzeitig informieren, ob ein Antrag noch vor dem 01.01.2026 sinnvoll ist und welche weiteren Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten und helfen dabei, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.