Haushaltshilfe

Wer kann unsere Haushaltshilfe nutzen?
- Seniorinnen und Senioren mit Pflegegrad (1–5)
- Pflegebedürftige Menschen, die Unterstützung im Haushalt benötigen
- Angehörige, die entlastet werden sollen
- Personen nach Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
- Menschen mit vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkungen
- Haushalte, in denen der Alltag krankheitsbedingt nicht allein bewältigt werden kann
- Personen mit Pflegegrad, auch ergänzend zu einem bestehenden Pflegedienst
Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder Krankenkasse ist – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – möglich.
Alltagsbetreuung

Wer kann unsere Seniorenbetreuung nutzen?
- Seniorinnen und Senioren mit Pflegegrad (1–5)
- Ältere Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen
- Pflegebedürftige Personen, die zu Hause leben möchten
- Senioren mit eingeschränkter Mobilität oder altersbedingten Einschränkungen
- Alleinlebende ältere Menschen, die Gesellschaft und Unterstützung wünschen
- Angehörige, die Entlastung bei der Betreuung suchen
- Senioren, die bereits von einem Pflegedienst versorgt werden und zusätzliche Betreuung benötigen
Die Leistungen können – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Alltagsbegleitung

Wer kann unsere Alltagsbegleitung nutzen?
- Seniorinnen und Senioren mit Pflegegrad (1–5)
- Pflegebedürftige Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen
- Personen mit körperlichen oder altersbedingten Einschränkungen
- Menschen mit demenzbedingten Veränderungen
- Alleinlebende Personen, die Begleitung und soziale Unterstützung wünschen
- Angehörige, die Entlastung im Alltag suchen
- Personen mit Pflegegrad, auch ergänzend zu einem bestehenden Pflegedienst
Die Leistungen der Alltagsbegleitung können – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – über die Pflegekasseabgerechnet werden.

















