Haushaltshilfe

Wer kann unsere Haushaltshilfe nutzen?

  • Seniorinnen und Senioren mit Pflegegrad (1–5)
  • Pflegebedürftige Menschen, die Unterstützung im Haushalt benötigen
  • Angehörige, die entlastet werden sollen
  • Personen nach Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
  • Menschen mit vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkungen
  • Haushalte, in denen der Alltag krankheitsbedingt nicht allein bewältigt werden kann
  • Personen mit Pflegegrad, auch ergänzend zu einem bestehenden Pflegedienst

Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder Krankenkasse ist – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – möglich.

Kehren

Waschen & Bügeln

Kochen

Staubsaugen

Fenster putzen

Stundenweise buchbar

Alltagsbetreuung

Wer kann unsere Seniorenbetreuung nutzen?

  • Seniorinnen und Senioren mit Pflegegrad (1–5)
  • Ältere Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen
  • Pflegebedürftige Personen, die zu Hause leben möchten
  • Senioren mit eingeschränkter Mobilität oder altersbedingten Einschränkungen
  • Alleinlebende ältere Menschen, die Gesellschaft und Unterstützung wünschen
  • Angehörige, die Entlastung bei der Betreuung suchen
  • Senioren, die bereits von einem Pflegedienst versorgt werden und zusätzliche Betreuung benötigen

Die Leistungen können – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Freizeitbegleitung

Gesellschaft leisten

Spiele

Stundenweise buchbar

Bewegungsübungen

Gedächtnisübungen

gemeinsames Kochen

Alltagsbegleitung

Wer kann unsere Alltagsbegleitung nutzen?

  • Seniorinnen und Senioren mit Pflegegrad (1–5)
  • Pflegebedürftige Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen
  • Personen mit körperlichen oder altersbedingten Einschränkungen
  • Menschen mit demenzbedingten Veränderungen
  • Alleinlebende Personen, die Begleitung und soziale Unterstützung wünschen
  • Angehörige, die Entlastung im Alltag suchen
  • Personen mit Pflegegrad, auch ergänzend zu einem bestehenden Pflegedienst

Die Leistungen der Alltagsbegleitung können – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – über die Pflegekasseabgerechnet werden.

Zur Bank begleiten

Vorlesen

Einkaufen

Behördengänge

Zur Apotheke begleiten

Terminbegleitung

Stundenweise buchbar