UNTERSTÜTZUNG, DIE ENTLASTET

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Direkte Abrechnung mit den Krankenkassen möglich!

Kostenübernahme
durch Kasse
möglich

Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Kind werden von Frauen ganz unterschiedlich erlebt und wahrgenommen. So gibt es beschwerdefreie Schwangerschaften, aber auch solche, die den Frauen viel abverlangen bis hin zu langen Liegephasen, um eine Frühgeburt zu verhindern.

Aber nicht nur bei Problemschwangerschaften können Alltag, Beruf und Haushalt zu einer Belastung werden. Eine freundliche und vertrauensvolle Haushaltshilfe kann in dieser Zeit unterstützen und entlasten.

Die Geburt eines Kindes wird meist mit Spannung erwartet und bringt einige Aufregung mit sich. In dieser herausfordernden Situation tut es gut und entlastet, Kinder und Haushalt gut umsorgt zu wissen.

Beschweren gesundheitliche Probleme, Krankheiten oder Wochenbettdepressionen die Bewältigung des Haushalts und des Alltags, besteht nach der Geburt ein Anspruch auf Haushaltshilfe.

Anspruch auf Haushaltshilfe

gesundheitliche Probleme

frühzeitige Wehen

verkürzter Gebärmutterhals

auf eine Frühgeburt hindeuten

Voraussetzung ist ein ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes, das die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt. Darin muss angegeben sein, ab wann, für wie lange und in welchem Umfang die Hilfe notwendig ist.
Privat Versicherte sollten sich nach einer privaten Zusatzversicherung erkundigen und sich frühzeitig beraten lassen, wenn eine Risiko- oder Problemschwangerschaft, eine Frühgeburt oder Mehrlingsschwangerschaft zu erwarten ist.

Vorgehensweise

In allen Fällen ist ein Antrag an Ihre zuständige Krankenkasse zu stellen. Liegt eine medizinische Indikation vor, so ist ein Attest Ihres behandelnden Arztes erforderlich. Gerne berät Sie der Hilfedienst und ist bei der Antragstellung behilflich.

Kostenübernahme

Nach Genehmigung Ihres Antrags auf Haushaltshilfe durch Ihre Krankenkasse unterstützen und entlasten wir Sie mit einer freundlichen, vertrauensvollen Haushaltshilfe.

Zuzahlung

Keine Zuzahlung ist zu leisten, wenn die Schwangerschaft und nicht eine weitere Krankheit der Grund der Haushaltshilfe ist. In anderen Fällen kann eine gesetzliche Zuzahlung entstehen.