Letzte Aktualisierung zur Pflegereform 2024

Es ist bedauerlich, dass der Bundesgesundheitsminister beschlossen hat, die geplante Umsetzung des Koalitionsvertrags rückgängig zu machen. Insbesondere die versprochene Maßnahme des “Gemeinsamen Jahresbetrags” wird zum aktuellen Stand nicht realisiert werden. Das entsprechende Gesetz wurde noch nicht verabschiedet, sodass möglicherweise noch eine “kosmetische” Korrektur bevorsteht, bei der die sechsmonatige Wartezeit für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege nach Erteilung eines Pflegegrades entfallen könnte.

Diese Entscheidung ist äußerst enttäuschend. Nachdem die Regierungskoalition ihr im Koalitionsvertrag versprochenes “Entlastungsbudget” nicht eingehalten hat, werden Millionen von pflegebedürftigen Personen sowie ihre betreuenden und pflegenden Angehörigen erneut von der Bundesregierung im Stich gelassen.

Darüber hinaus wurde auch das geplante digitale Verzeichnis für verfügbare Kapazitäten in Pflegeeinrichtungen gestrichen, was ebenfalls bedauerlich ist.