ENTLASTUNG, WENN PFLEGEPAUSEN NÖTIG SIND

Verhinderungspflege zuhause nutzen

Wenn Pflegepersonen verhindert sind – Unterstützung über die Pflegekasse möglich

Kostenübernahme
durch Kasse
möglich

Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, kann Verhinderungspflege helfen. Der Hilfedienst unterstützt pflegebedürftige Menschen und Angehörige zuverlässig im Alltag – direkt zuhause.

Unsere Unterstützung kann stundenweise geplant werden und hilft genau dort, wo im Alltag Entlastung benötigt wird: bei Haushalt, Betreuung, Begleitung und praktischen Aufgaben.

Die Abrechnung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen über die Pflegekasse möglich. Verhinderungspflege kommt in Betracht, wenn mindestens Pflegegrad 2 besteht und die Pflegeperson verhindert ist.

Wir beraten Sie freundlich und unverbindlich, wie die Leistung genutzt werden kann und welche Angaben für die Anfrage bei der Pflegekasse wichtig sind.

Anspruch auf Verhinderungspflege

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Verhinderungspflege kann zum Beispiel genutzt werden, wenn Angehörige Urlaub haben, krank sind, Termine wahrnehmen müssen oder einfach eine Entlastungspause benötigen.
Die konkreten Ansprüche und Budgets können je nach Pflegegrad, bisheriger Nutzung und Pflegekasse abweichen. Wir empfehlen eine kurze Prüfung vor Beginn.

So funktioniert es

Sie fragen bei uns an, wir klären die gewünschte Unterstützung und besprechen gemeinsam, ob Verhinderungspflege für Ihren Fall passend ist.

Abrechnung über Pflegekasse

Bei erfüllten Voraussetzungen kann die Unterstützung über die Pflegekasse laufen. Wir helfen Ihnen, die Leistung richtig einzuordnen.

Stundenweise Entlastung

Je nach Leistungsgrund kann eine gesetzliche Stundenweise Entlastung entstehen. Wir informieren Sie transparent, bevor die Unterstützung beginnt.