Hilfedienst – Betreuung- und Alltagshilfe für Senioren und hilfsbedürftige Menschen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Hilfedienst (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden geschlossenen Verträge über Leistungen der Alltags- und Haushaltsunterstützung gemäß § 45a SGB XI, sowie für Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und – soweit zutreffend – ergänzende oder unterstützende Leistungen nach § 5 SGB V.
Sie gelten damit für sämtliche vom Hilfedienst angebotenen Unterstützungs-, Entlastungs-, Betreuungs- und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im häuslichen Umfeld. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Hilfedienst kommt in der Regel mündlich zustande. Die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, insbesondere Art, Umfang und zeitliche Planung der Leistungen, werden dem Kunden im Rahmen eines Erstgesprächs – telefonisch oder persönlich – ausführlich erläutert.
2.2 Nach Erbringung der Leistung bestätigt der Kunde die Durchführung der vereinbarten Tätigkeit durch eine digitale Unterschrift auf dem mobilen Endgerät (Handy oder Tablet) des Mitarbeiters.
2.3 Mit der digitalen Unterschrift erkennt der Kunde zugleich an, dass die erbrachte Leistung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und erklärt seine Zustimmung zur Abtretung der Leistungsansprüche an die jeweils zuständige Pflege- oder Krankenkasse zur direkten Abrechnung durch den Hilfedienst.
2.4 Diese Bestätigung gilt als verbindlicher Leistungsnachweis und ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Hilfedienst.
3. Anspruch auf gebuchte Versorgungszeit
3.1 Der Kunde hat Anspruch auf die von ihm gebuchte Versorgungszeit, die im Rahmen der Tourenplanung festgelegt und bestätigt wurde.
3.2 Wird die vom Kunden gebuchte Versorgungszeit vom Kunden vorzeitig beendet oder früher beendet, liegt dies im Ermessen und in der Obliegenheit des Kunden.
3.3 In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Kostenausgleich oder Gutschrift der nicht genutzten Zeit, da die vereinbarte Arbeitszeit für diesen Zeitraum verbindlich für den Kunden reserviert wurde.
3.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der zugeteilten Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters eine geeignete Vertretung durch den Hilfedienst erfolgen kann. Ein Anspruch auf Durchführung der Leistung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
4. Umfang der Leistungen / Ausschlüsse
4.1 Die vom Anbieter erbrachten Leistungen umfassen ausschließlich hauswirtschaftliche, betreuende und alltagsunterstützende Tätigkeiten.
4.2 Handwerkliche Arbeiten, insbesondere Reparaturen, Installationen, elektrische Arbeiten oder Eingriffe an technischen Geräten, werden nicht durchgeführt.
4.3 Aus Versicherungs- und Arbeitsschutzgründen werden keine Möbel verrückt, keine hohen Leitern bestiegen und keine Tätigkeiten in gefährlicher Höhe vorgenommen (z. B. Abstauben oder Reinigen von Deckenlampen, Oberlichtern o. Ä.).
4.4 Tätigkeiten, die eine besondere Fachqualifikation, handwerkliche Ausbildung oder behördliche Genehmigung erfordern, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Terminvereinbarung und -absage
5.1 Termine werden verbindlich vereinbart und können vom Kunden ausschließlich über das Kundenportal www.terminabfrage.com unter Angabe der Kundennummer und Postleitzahl eingesehen und verwaltet werden.
5.2 Alle gebuchten Termine sind jederzeit über diese Webseite einsehbar. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten erhält der Kunde vom Büro des Hilfedienst oder von der zuständigen betreuenden Mitarbeiterin.
5.3 Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Termine telefonisch zu ändern oder abzusagen. Die entsprechenden Rufnummern finden Sie auf Ihrer Rechnung oder auf der Internetseite des Hilfedienst.
5.4 Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung eines Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn möglich.
5.5 Erfolgt eine Absage innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder gar nicht, behält sich der Anbieter vor, den vollen vereinbarten Leistungsbetrag in Rechnung zu stellen, da die Einsatzzeit für Mitarbeiter kurzfristig nicht anderweitig disponiert werden kann.
6. Verwendung von Reinigungsmitteln und Hilfsmitteln
6.1 Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Unterstützung werden ausschließlich Reinigungsmittel und -utensilien des Kunden verwendet.
6.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Produkte entstehen. Dies gilt insbesondere für Materialunverträglichkeiten, Verfärbungen oder allergische Reaktionen, die auf das verwendete Produkt zurückzuführen sind.
6.3 Der Anbieter verpflichtet sich, die vom Kunden bereitgestellten Mittel sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen zu verwenden.
7. Abrechnung mit der Pflege- oder Krankenkasse
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine individuellen Budgets und Ansprüche bei der zuständigen Pflege- oder Krankenkasse selbständig zu erfragen. Der Hilfedienst ist nicht verpflichtet, Budgetinformationen zu ermitteln, zu beantragen oder mit den Kassen abzustimmen, da dies aus Datenschutz- und Vertraulichkeitsgründen nicht zulässig ist.
7.2 Der Anbieter führt Abrechnungen mit den Pflegekassen ausschließlich auf Basis der vom Kunden erteilten Angaben und vorliegenden Genehmigungen durch.
7.3 Privatversicherte Kunden erhalten ihre Rechnung direkt vom Hilfedienst. Diese ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug auf das bekannte Konto zu überweisen.
7.4 Die Liquidation bzw. Einreichung der Rechnung bei der eigenen privaten Pflege- oder Krankenversicherung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Eine Unterstützung oder Haftung des Hilfedienst hierfür besteht nicht.
8. Haftung
8.1 Der Hilfedienst haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hilfedienst, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Hilfedienst – unabhängig vom Rechtsgrund – nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, mit dem bei Vertragsschluss nach den Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.
8.3 Eine weitergehende Haftung des Hilfedienst, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, soweit sie im Einzelfall einschlägig ist.
8.5 Im Übrigen gelten etwaige gesetzliche Haftungsprivilegien zugunsten des Hilfedienst, insbesondere nach den sozialrechtlichen Bestimmungen (§§ 45a ff. SGB XI), fort.
9. Datenschutz
9.1 Der Hilfedienst verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten gemäß den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
9.2 Hierzu zählen insbesondere die Verarbeitung folgender personenbezogener Daten:
Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Angaben zur Pflegestufe, Leistungsnachweise sowie sonstige abrechnungsrelevante Informationen.
9.3 Diese Daten werden ausschließlich verwendet, um
die vereinbarten Leistungen zu planen, zu dokumentieren und abzurechnen,
und im erforderlichen Umfang an die zuständige Pflege- oder Krankenkasse weiterzuleiten, soweit dies zur Abrechnung oder Prüfung der Leistungsansprüche notwendig ist (§§ 45a ff., 39 SGB XI, § 5 SGB V).
9.4 Eine darüber hinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat hierzu ausdrücklich eingewilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
9.5 Alle Mitarbeitenden des Hilfedienst sind zur Verschwiegenheit und Wahrung des Datenschutzes verpflichtet.
9.6 Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen sowie Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9.7 §33a Datenschutz hinweise
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – ist Sitz des Anbieters.
– Stand August 2019 –