Entlastungsbudget 2027
Das Pflegegeld wurde ersetzt durch das neue Entlastungsbudget. Die Geldleistung bleibt nach Pflegegrad gestaffelt, wird erhöht und kann flexibler für die selbst organisierte häusliche Pflege eingesetzt werden.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
Nach dem aktuellen Entwurf soll das bisherige Pflegegeld ab 2027 durch das Entlastungsbudget ersetzt werden. Die monatlichen Beträge steigen – zugleich sollen daraus künftig weitere Leistungen finanziert werden können.
Entlastungsbudget statt Pflegegeld
Geplant sind 386 € monatlich statt bisher 347 € Pflegegeld.
Mehr monatliches Budget
Bei Pflegegrad 3 soll das bisherige Pflegegeld von 599 € durch ein Entlastungsbudget von 638 € ersetzt werden.
Mehr Entlastung bei Pflegegrad 4
Bei Pflegegrad 4 soll das bisherige Pflegegeld von 800 € durch ein Entlastungsbudget von 889 € ersetzt werden.
Höchster geplanter Betrag
Bei Pflegegrad 5 soll das Budget von heute 990 € Pflegegeld auf 1.079 € steigen.
Pflegegeld -Vergleich- Entlastungsbudget
Wer hat Anspruch?
Das geplante Entlastungsbudget richtet sich an Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen. Die Höhe ist vom Pflegegrad abhängig.
| Pflegegrad | Anspruch | Pflegegeld heute | Entlastungsbudget geplant |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | – | – |
| Pflegegrad 2 | Anspruch | 347 € | 386 € |
| Pflegegrad 3 | Anspruch | 599 € | 638 € |
| Pflegegrad 4 | Anspruch | 800 € | 889 € |
| Pflegegrad 5 | Anspruch | 990 € | 1.079 € |
Die Beträge gelten monatlich. Für Pflegegrad 1 ist kein Entlastungsbudget nach dem geplanten § 37 vorgesehen. Bei erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets gezahlt werden.
Wofür soll das Entlastungsbudget eingesetzt werden können?
Häusliche Pflege selbst organisieren
Das Entlastungsbudget ist als Geldleistung gedacht, wenn die notwendige häusliche Versorgung selbst organisiert und sichergestellt wird.
Ersatzpflege flexibler finanzieren
Das Budget auch für selbst organisierte Ersatzpflege bei geplanter Abwesenheit der Pflegeperson eingesetzt werden.
Pflegehilfsmittel mitfinanzieren
Auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sollen künftig aus dem Entlastungsbudget finanziert werden können.
Was ändert sich gegenüber heute?
| Thema | Bis Ende 2026 | Regelung ab 2027 |
|---|---|---|
| Name | Pflegegeld nach § 37 SGB XI | Entlastungsbudget nach geplantem § 37 SGB XI |
| Pflegegrad 2 | 347 € monatlich | 386 € monatlich |
| Pflegegrad 3 | 599 € monatlich | 638 € monatlich |
| Pflegegrad 4 | 800 € monatlich | 889 € monatlich |
| Pflegegrad 5 | 990 € monatlich | 1.079 € monatlich |
| Verwendung | Geldleistung zur selbst organisierten häuslichen Pflege | Weiterhin Geldleistung; zusätzlich sollen u. a. selbst organisierte Ersatzpflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel daraus finanziert werden können |
| Neueinstufung PG 2/3 | Volles Pflegegeld ab Leistungsbeginn | Nach dem Entwurf in den ersten drei Monaten nur 50 % des Entlastungsbudgets |
So funktioniert die Nutzung
Das Entlastungsbudget ersetzt das Pflegegeld. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können die häusliche Pflege weiterhin selbst organisieren. Neu ist, dass aus dem höheren Budget zusätzlich bestimmte Pflegehilfsmittel sowie selbst organisierte Ersatzpflege finanziert werden können.
Was bedeutet die Umstellung für Pflegebedürftige?
Wir erklären Ihnen verständlich, wie sich Pflegegeld und Entlastungsbudget unterscheiden, welche Beträge vorgesehen sind und welche weiteren Budgets der Pflegereform 2027 daneben bestehen sollen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Entlastungsbudget 2027?
Monatlich 386 Euro bei Pflegegrad 2, 638 Euro bei Pflegegrad 3, 889 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.079 Euro bei Pflegegrad 5.
Ersetzt das Entlastungsbudget wirklich das Pflegegeld?
Ja, das Pflegegeld wird durch das Entlastungsbudget ersetzt werden. Es handelt sich dabei nicht um den heutigen Entlastungsbetrag von 131 Euro.
Ist das Entlastungsbudget dasselbe wie der Entlastungsbetrag?
Nein. Das Entlastungsbudget ersetzt das Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag nach § 45b soll für Pflegegrad 2 bis 5 dagegen in einem separaten Sozialraumbudget aufgehen.
Was gilt bei einer neuen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3?
Nach einer erstmaligen Feststellung von Pflegegrad 2 oder 3 wird in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets ausgezahlt.