Kostenübernahme Kranken- & Pflegekassen

Direkte Abrechnung bei allen ges. Kranken- und Pflegekassen

Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung können über die Pflegekasse oder Krankenkasse abgerechnet werden.

alle Privatkassen alle Pflegekassen alle Krankenkassen Kostenübernahme möglich

Rhein-Pfalz Kreis

Hilfedienst ist ein anerkannter Leistungserbringer im Rhein-Pfalz Kreis und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.

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Rhein-Neckar Kreis

Hilfedienst ist ein anerkannter Leistungserbringer im Rhein-Neckar Kreis und Mannheim und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.

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Bayern

Hilfedienst ist ein anerkannter Leistungserbringer in Bayern und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.

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Deutschland

Hilfedienst ambulant ist eine anerkannte Beratungsstelle der Pflegekassen nach § 37 Abs. 7 S. 1, 2 SGB XI

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Deutschlandweit für Sie da

Die Kosten für einen Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.