14.11.2022 – Bürgergeld scheitert im Bundesrat –
Der geplante Hartz-IV-Nachfolger ist vorerst gestoppt.


Der Bundestag hat aktuell die Einführung des Bürgergeldes beschlossen. Es soll ab Januar 2023 schrittweise die bisherigen Hartz IV-Leistungen ablösen. Dafür ist allerdings noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. (Stand 11.11.2022)

Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen und tritt an die Stellt des bisherigen Arbeitslosengeldes II (Hartz IV). Es soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen, eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen und dabei die Würde des Einzelnen achten.

Die Beantragung soll barrierefreier, einfacher, nutzenorientierte und unbürokratischer gestaltet werden und auch digital zugänglich sein. Dem Bürokratieabbau dient auch die Anhebung der Bagatellgrenze auf 50 Euro für Rückforderungen.

Folgende Regelsätze sollen für das Bürgergeld gelten:

502 Euro für Alleinstehende
451 Euro für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
420 Euro für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren
348 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
318 Euro für Kinder bis einschließlich 5 Jahren


Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld:

– Bedürftigkeit
– grundsätzliche Erwerbsfähigkeit
– im Anschluss an das Arbeitslosengeld

Erhöhung der Sicherheiten und Freibeträge
– Wohnungen:
In den ersten 2 Jahren des Bürgergeldbezugs sollen die Leistungsempfänger in ihren bisherigen Wohnungen wohnen bleiben dürfen. Die Wohnungskosten werden in dieser Zeit nicht danach beurteilt, ob sie angemessen sind.

– Vermögen:
Ebenfalls in den ersten 2 Jahren werden Vermögen bis zu 60.000 Euro nicht auf den Anspruch auf Bürgergeld angerechnet. Nach Ablauf dieses Zeitraumes bleibt ein höheres Schonvermögen als bisher unberücksichtigt. Rücklagen für die Altersvorsorge werden ebenfalls stärker geschützt.

– Sanktionen:
Diese werden neu geordnet und geregelt. So soll eine sechsmonatige Vertrauenszeit gelten, in der eine Verringerung von Leistungen ausgeschlossen ist. Gesetzt wird dabei auf eine vertrauensvolle Kooperation auf Augenhöhe. Weiterbildung und Berufsabschluss sowie Förderung zur Aufnahme einer längerfristigen Beschäftigung stehen im Vordergrund. Allerdings muss derjenige trotzdem mit negativen Konsequenzen rechnen, der andauernd eine Zusammenarbeit mit dem Jobcenter vermeidet.

– Grundabsetzbeträge für Schüler, Studierende und Auszubildende:
Die Freibeträge werden erhöht, um Chancen zu verbessern und den Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung zu erhöhen.

– Geringverdiener:
Die Freibeträge für Personen, die zwischen 520 und 1000 Euro verdienen, werden angehoben.