Sozialraumbudget 2027
Der bisherige Entlastungsbetrag wird 2027 durch das neue Sozialraumbudget abgelöst. Der Hilfedienst bleibt natürlich wie gewohnt an Ihrer Seite! Hier haben wir alle wichtigen Infos zu Anspruch, Höhe und Nutzungsmöglichkeiten für Sie zusammengefasst.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Sozialraumbudget den bisherigen Entlastungsbetrag. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhöht sich damit die monatlich verfügbare Unterstützung deutlich.
Ab 25 Jahren
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Pflege.
Unter 25 Jahren
Jüngere Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten ein deutlich erhöhtes Sozialraumbudget.
Mehr für Erwachsene
Das entspricht bei Erwachsenen einer Erhöhung von rund 33,6 Prozent.
Auf einen Blick: Wer erhält wie viel Unterstützung?
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Pflege. Die Höhe richtet sich zusätzlich nach dem Alter.
| Pflegegrad | Anspruch | Monatlicher Betrag ab 25 Jahren | Monatlicher Betrag unter 25 Jahren |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | – | – |
| Pflegegrad 2 | Anspruch | 175 € | 300 € |
| Pflegegrad 3 | Anspruch | 175 € | 300 € |
| Pflegegrad 4 | Anspruch | 175 € | 300 € |
| Pflegegrad 5 | Anspruch | 175 € | 300 € |
Die Beträge gelten monatlich. Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf das Sozialraumbudget.
Wofür kann das Sozialraumbudget eingesetzt werden?
Unterstützung im Haushalt
Mehr Hilfe im Haushalt – sofort ab Pflegegrad 2. Haushaltshilfe zahlt Pflegekasse.
Alltagsbegleitung
Begleitung, Betreuung und Unterstützung im täglichen Leben ab Pflegegrad 2 bei uns nutzen.
Wir sind anerkannter Anbieter
Das Budget ist zweckgebunden und kann nur über uns genutzt werden.
Was ändert sich gegenüber heute?
| Thema | Bis Ende 2026 | Regelung ab 2027 |
|---|---|---|
| Name | Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI | Sozialraumbudget nach § 45b SGB XI |
| Höhe | 131 € monatlich | 175 € monatlich; unter 25 Jahren 300 € |
| Pflegegrad 1 | 131 € monatlich | Kein Sozialraumbudget |
| Pflegegrad 2–5 | 131 € monatlich | 175 € monatlich; unter 25 Jahren 300 € |
| Verwendung | Breiter einsetzbar | Konzentriert auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag |
| Ansparen | Nicht verbrauchte Beträge können nach geltendem Recht übertragen werden | entfällt – das Budget ist für die laufende monatliche Entlastung bestimmt |
| Antrag | Anspruch kraft Gesetzes, Erstattung gegen Nachweise | Anspruch kraft Gesetzes; Kostenerstattung gegen Belege |
So funktioniert die Nutzung
Das Sozialraumbudget steht Ihnen von Pflegegrad 2 bis 5 in der häuslichen Pflege zu. Als zugelassener Partner aller Pflegekassen übernehmen wir die Abrechnung mit den Kassen. Für Sie entsteht kein bürokratischer Aufwand.
Was bedeutet das für Ihre Unterstützung durch den Hilfedienst?
Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zustehen und wie Sie das Sozialraumbudget für anerkannte Unterstützung im Alltag nutzen können.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Sozialraumbudget?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten 175 Euro monatlich. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält 300 Euro monatlich.
Bekommen Menschen mit Pflegegrad 1 weiterhin 131 Euro?
Nein. Mit Pflegegrad 1 besteht ab 2027 kein Anspruch auf das Sozialraumbudget.
Kann ich das Budget für Haushaltshilfe einsetzen?
Als anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) erfüllen wir alle Voraussetzungen, damit die Kosten direkt von Ihrer Pflegekasse übernommen werden können.
Kann nicht verbrauchtes Budget angespart werden?
Nein. Das Sozialraumbudget ist für die regelmäßige und fortlaufende monatliche Entlastung bestimmt und wird nicht wie der bisherige Entlastungsbetrag angespart.