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Sozialraumbudget 2027

Der bisherige Entlastungsbetrag wird 2027 durch das neue Sozialraumbudget abgelöst. Der Hilfedienst bleibt natürlich wie gewohnt an Ihrer Seite! Hier haben wir alle wichtigen Infos zu Anspruch, Höhe und Nutzungsmöglichkeiten für Sie zusammengefasst.

Hinweis zum Rechtsstand · Stand 11.08.2026Wichtiger Hinweis zum Rechtsstand: Die dargestellte Pflegereform 2027 basiert derzeit auf dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bis zum Inkrafttreten können sich einzelne Regelungen noch ändern.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Sozialraumbudget den bisherigen Entlastungsbetrag. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhöht sich damit die monatlich verfügbare Unterstützung deutlich.

175 €
pro Monat

Ab 25 Jahren

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Pflege.

300 €
pro Monat

Unter 25 Jahren

Jüngere Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten ein deutlich erhöhtes Sozialraumbudget.

+44 €
gegenüber 131 €

Mehr für Erwachsene

Das entspricht bei Erwachsenen einer Erhöhung von rund 33,6 Prozent.

Auf einen Blick: Wer erhält wie viel Unterstützung?

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Pflege. Die Höhe richtet sich zusätzlich nach dem Alter.

Pflegegrad Anspruch Monatlicher Betrag ab 25 Jahren Monatlicher Betrag unter 25 Jahren
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 Anspruch 175 € 300 €
Pflegegrad 3 Anspruch 175 € 300 €
Pflegegrad 4 Anspruch 175 € 300 €
Pflegegrad 5 Anspruch 175 € 300 €

Die Beträge gelten monatlich. Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf das Sozialraumbudget.

Wofür kann das Sozialraumbudget eingesetzt werden?

Unterstützung im Haushalt

Mehr Hilfe im Haushalt – sofort ab Pflegegrad 2. Haushaltshilfe zahlt Pflegekasse.

Alltagsbegleitung

Begleitung, Betreuung und Unterstützung im täglichen Leben ab Pflegegrad 2 bei uns nutzen.

Wir sind anerkannter Anbieter

Das Budget ist zweckgebunden und kann nur über uns genutzt werden.

Was ändert sich gegenüber heute?

ThemaBis Ende 2026Regelung ab 2027
NameEntlastungsbetrag nach § 45b SGB XISozialraumbudget nach § 45b SGB XI
Höhe131 € monatlich175 € monatlich; unter 25 Jahren 300 €
Pflegegrad 1131 € monatlichKein Sozialraumbudget
Pflegegrad 2–5131 € monatlich175 € monatlich; unter 25 Jahren 300 €
VerwendungBreiter einsetzbarKonzentriert auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
AnsparenNicht verbrauchte Beträge können nach geltendem Recht übertragen werdenentfällt – das Budget ist für die laufende monatliche Entlastung bestimmt
AntragAnspruch kraft Gesetzes, Erstattung gegen NachweiseAnspruch kraft Gesetzes; Kostenerstattung gegen Belege

So funktioniert die Nutzung

Das Sozialraumbudget steht Ihnen von Pflegegrad 2 bis 5 in der häuslichen Pflege zu. Als zugelassener Partner aller Pflegekassen übernehmen wir die Abrechnung mit den Kassen. Für Sie entsteht kein bürokratischer Aufwand.

Was bedeutet das für Ihre Unterstützung durch den Hilfedienst?

Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zustehen und wie Sie das Sozialraumbudget für anerkannte Unterstützung im Alltag nutzen können.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Sozialraumbudget?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten 175 Euro monatlich. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält 300 Euro monatlich.

Bekommen Menschen mit Pflegegrad 1 weiterhin 131 Euro?

Nein. Mit Pflegegrad 1 besteht ab 2027 kein Anspruch auf das Sozialraumbudget.

Kann ich das Budget für Haushaltshilfe einsetzen?

Als anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) erfüllen wir alle Voraussetzungen, damit die Kosten direkt von Ihrer Pflegekasse übernommen werden können.

Kann nicht verbrauchtes Budget angespart werden?

Nein. Das Sozialraumbudget ist für die regelmäßige und fortlaufende monatliche Entlastung bestimmt und wird nicht wie der bisherige Entlastungsbetrag angespart.

Grundlage der dargestellten Werte: Pflegeneuordnungsgesetz 2027, Regelungen zum Sozialraumbudget nach §§ 45a/45b SGB XI.