Das Überbrückungsbudget 2027
Das Überbrückungsbudget kann Versorgungslücken auffangen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt ist. Es finanziert insbesondere Kurzzeitpflege und Leistungen in pflegerischen Akutsituationen.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
Das geplante Budget steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 für besondere Überbrückungssituationen zur Verfügung. Die Höhe ist nach Pflegegrad gestaffelt.
Pflegegrad 2 und 3
Bis zu 1.855 Euro für vorgesehene Überbrückungsleistungen und Kurzzeitpflege.
Pflegegrad 4 und 5
Für Pflegebedürftige mit höherem Pflegegrad ist ein höherer Jahresbetrag vorgesehen.
Für Versorgungslücken
Das Budget soll greifen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.
3.539 €, 1.855 € oder 2.285 € – der direkte Vergleich
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und steht für definierte Überbrückungssituationen zur Verfügung.
| Pflegegrad | Anspruch | Höchstbetrag pro Kalenderjahr | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | – | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | Anspruch | 1.855 € | Akutsituation / Kurzzeitpflege |
| Pflegegrad 3 | Anspruch | 1.855 € | Akutsituation / Kurzzeitpflege |
| Pflegegrad 4 | Anspruch | 2.285 € | Akutsituation / Kurzzeitpflege |
| Pflegegrad 5 | Anspruch | 2.285 € | Akutsituation / Kurzzeitpflege |
Für Pflegegrad 1 ist kein Überbrückungsbudget vorgesehen. Das Budget ist zweckgebunden und nicht mit dem bisherigen frei aufteilbaren gemeinsamen Jahresbetrag gleichzusetzen.
Wofür kann das Überbrückungsbudget eingesetzt werden?
Ambulante Akuthilfe
In pflegerischen Akutsituationen sollen kurzfristige ambulante Überbrückungsleistungen die Versorgung zu Hause sichern.
Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden, können pflegebedingte Aufwendungen einer Kurzzeitpflege bis zur Budgethöhe übernommen werden.
Versorgungslücke überbrücken
Das Budget ist für vorübergehende außergewöhnliche Situationen gedacht, etwa beim kurzfristigen Ausfall der Pflegeperson oder einem zeitweisen stationären Überbrückungsbedarf.
Was ändert sich gegenüber heute?
| Thema | Bis Ende 2026 | Regelung ab 2027 |
|---|---|---|
| Name | Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | Überbrückungsbudget nach § 39 SGB XI (geplant) |
| Höhe | 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag | 1.855 € bei Pflegegrad 2–3; 2.285 € bei Pflegegrad 4–5 pro Jahr |
| Verhinderungspflege | Teil des flexibel nutzbaren gemeinsamen Jahresbetrags | Wird je nach Ersatzpflege auf Sachleistungs-, Entlastungs- oder Sozialraumbudget verteilt |
| Kurzzeitpflege | Teil des gemeinsamen Jahresbetrags | Wird aus dem Überbrückungsbudget finanziert |
| Verwendung | Verhinderungs- und Kurzzeitpflege innerhalb des gemeinsamen Jahresbetrags flexibel aufteilbar | Zweckgebunden für Überbrückungssituationen, insbesondere ambulante Akuthilfe und Kurzzeitpflege |
| Akutversorgung | Kein eigenständiges Überbrückungsbudget | Eigenständiges Budget für außergewöhnliche Versorgungslücken |
| Antrag | Leistungsabruf nach den Regeln für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | Leistungsabruf nach den neuen Voraussetzungen des § 39 und der jeweiligen Versorgungsform |
So funktioniert die Nutzung
Das Überbrückungsbudget soll Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 helfen, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Welche Leistung eingesetzt werden kann, hängt davon ab, ob eine pflegerische Akutsituation oder ein geplanter Überbrückungsbedarf vorliegt.
Was bedeutet das für Ihre Unterstützung durch den Hilfedienst?
Wir erklären Ihnen verständlich, welche neuen Budgets nach dem aktuellen Entwurf vorgesehen sind und welche Versorgungsform in einer Überbrückungssituation in Betracht kommt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Überbrückungsbudget?
Für Pflegegrad 2 und 3 bis zu 1.855 Euro und für Pflegegrad 4 und 5 bis zu 2.285 Euro pro Kalenderjahr vorgesehen.
Wer hat Anspruch auf das Überbrückungsbudget?
Vorgesehen ist der Anspruch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5. Für Pflegegrad 1 ist kein Überbrückungsbudget vorgesehen.
Ersetzt das Überbrückungsbudget die Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege bleibt als Versorgungsform bestehen, soll aber künftig aus dem Überbrückungsbudget finanziert werden.
Ersetzt es auch die bisherige Verhinderungspflege?
Nicht vollständig. Die bisherige Verhinderungspflege soll je nach Art der Ersatzpflege auf mehrere neue Budgets verteilt werden. Das Überbrückungsbudget ist vor allem für besondere Überbrückungssituationen und Kurzzeitpflege vorgesehen.