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Das Überbrückungsbudget 2027

Das Überbrückungsbudget kann Versorgungslücken auffangen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt ist. Es finanziert insbesondere Kurzzeitpflege und Leistungen in pflegerischen Akutsituationen.

Hinweis zum Rechtsstand · Stand 15.09.2026Wichtiger Hinweis zum Rechtsstand: Die dargestellte Pflegereform 2027 basiert derzeit auf dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bis zum Inkrafttreten können sich einzelne Regelungen noch ändern.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Das geplante Budget steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 für besondere Überbrückungssituationen zur Verfügung. Die Höhe ist nach Pflegegrad gestaffelt.

1.855 €
pro Kalenderjahr

Pflegegrad 2 und 3

Bis zu 1.855 Euro für vorgesehene Überbrückungsleistungen und Kurzzeitpflege.

2.285 €
pro Kalenderjahr

Pflegegrad 4 und 5

Für Pflegebedürftige mit höherem Pflegegrad ist ein höherer Jahresbetrag vorgesehen.

24h
PG 2–5
Anspruch geplant

Für Versorgungslücken

Das Budget soll greifen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.

3.539 €, 1.855 € oder 2.285 € – der direkte Vergleich

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und steht für definierte Überbrückungssituationen zur Verfügung.

Pflegegrad Anspruch Höchstbetrag pro Kalenderjahr Typischer Einsatz
Pflegegrad 1 kein Anspruch kein Anspruch
Pflegegrad 2 Anspruch 1.855 € Akutsituation / Kurzzeitpflege
Pflegegrad 3 Anspruch 1.855 € Akutsituation / Kurzzeitpflege
Pflegegrad 4 Anspruch 2.285 € Akutsituation / Kurzzeitpflege
Pflegegrad 5 Anspruch 2.285 € Akutsituation / Kurzzeitpflege

Für Pflegegrad 1 ist kein Überbrückungsbudget vorgesehen. Das Budget ist zweckgebunden und nicht mit dem bisherigen frei aufteilbaren gemeinsamen Jahresbetrag gleichzusetzen.

Wofür kann das Überbrückungsbudget eingesetzt werden?

Ambulante Akuthilfe

In pflegerischen Akutsituationen sollen kurzfristige ambulante Überbrückungsleistungen die Versorgung zu Hause sichern.

Kurzzeitpflege

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden, können pflegebedingte Aufwendungen einer Kurzzeitpflege bis zur Budgethöhe übernommen werden.

Versorgungslücke überbrücken

Das Budget ist für vorübergehende außergewöhnliche Situationen gedacht, etwa beim kurzfristigen Ausfall der Pflegeperson oder einem zeitweisen stationären Überbrückungsbedarf.

Was ändert sich gegenüber heute?

ThemaBis Ende 2026Regelung ab 2027
Name Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Überbrückungsbudget nach § 39 SGB XI (geplant)
Höhe 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag 1.855 € bei Pflegegrad 2–3; 2.285 € bei Pflegegrad 4–5 pro Jahr
Verhinderungspflege Teil des flexibel nutzbaren gemeinsamen Jahresbetrags Wird je nach Ersatzpflege auf Sachleistungs-, Entlastungs- oder Sozialraumbudget verteilt
Kurzzeitpflege Teil des gemeinsamen Jahresbetrags Wird aus dem Überbrückungsbudget finanziert
Verwendung Verhinderungs- und Kurzzeitpflege innerhalb des gemeinsamen Jahresbetrags flexibel aufteilbar Zweckgebunden für Überbrückungssituationen, insbesondere ambulante Akuthilfe und Kurzzeitpflege
Akutversorgung Kein eigenständiges Überbrückungsbudget Eigenständiges Budget für außergewöhnliche Versorgungslücken
Antrag Leistungsabruf nach den Regeln für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Leistungsabruf nach den neuen Voraussetzungen des § 39 und der jeweiligen Versorgungsform

So funktioniert die Nutzung

Das Überbrückungsbudget soll Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 helfen, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Welche Leistung eingesetzt werden kann, hängt davon ab, ob eine pflegerische Akutsituation oder ein geplanter Überbrückungsbedarf vorliegt.

Was bedeutet das für Ihre Unterstützung durch den Hilfedienst?

Wir erklären Ihnen verständlich, welche neuen Budgets nach dem aktuellen Entwurf vorgesehen sind und welche Versorgungsform in einer Überbrückungssituation in Betracht kommt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Überbrückungsbudget?

Für Pflegegrad 2 und 3 bis zu 1.855 Euro und für Pflegegrad 4 und 5 bis zu 2.285 Euro pro Kalenderjahr vorgesehen.

Wer hat Anspruch auf das Überbrückungsbudget?

Vorgesehen ist der Anspruch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5. Für Pflegegrad 1 ist kein Überbrückungsbudget vorgesehen.

Ersetzt das Überbrückungsbudget die Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege bleibt als Versorgungsform bestehen, soll aber künftig aus dem Überbrückungsbudget finanziert werden.

Ersetzt es auch die bisherige Verhinderungspflege?

Nicht vollständig. Die bisherige Verhinderungspflege soll je nach Art der Ersatzpflege auf mehrere neue Budgets verteilt werden. Das Überbrückungsbudget ist vor allem für besondere Überbrückungssituationen und Kurzzeitpflege vorgesehen.

Grundlage der dargestellten Werte: Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), insbesondere § 39 SGB XI-E sowie die Regelungen zur Kurzzeitpflege. Rechtsstand: Referentenentwurf – noch nicht beschlossen.