Rhein-Pfalz Kreis
Hilfedienst ist ein anerkannter Leistungserbringer im Rhein-Pfalz Kreis und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbetreuung werden ab dem Pflegegrad 1 von den zuständigen Pflege- und Krankenkassen oder Behörden getragen. Hilfedienst prüft für Sie, welcher Anspruch Ihnen zusteht und welche Kosten übernommen werden.
Rhein-Neckar Kreis
Hilfedienst ist ein anerkannter Leistungserbringer im Rhein-Neckar Kreis und Mannheim daher können wir mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbetreuung werden ab dem Pflegegrad 1 von den zuständigen Pflege- und Krankenkassen oder Behörden getragen. Hilfedienst prüft für Sie, welcher Anspruch Ihnen zusteht und welche Kosten übernommen werden.
Bayern
Hilfedienst ist ein anerkannter Leistungserbringer in Bayern und kann daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbetreuung werden ab dem Pflegegrad 1 von den zuständigen Pflege- und Krankenkassen oder Behörden getragen. Hilfedienst prüft für Sie, welcher Anspruch Ihnen zusteht und welche Kosten übernommen werden.
Deutschland
Hilfedienst ambulant ist eine anerkannte Beratungsstelle der Pflegekassen nach § 37 Abs. 7 S. 1, 2 SGB XI
Die Kosten für einen Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
