Pflegereform 2026/27 8. Juni 2026 · 1 Min. Lesezeit

Neue Budgetlösungen

Laut dem Referentenentwurf zur Pflegereform werden mehrere neue bzw. neu strukturierte Budgets eingeführt:

Neu: Sachleistungsbudget

Für ambulante Pflege durch Dienste

  • Pflegegrad 2: 889 € monatlich
  • Pflegegrad 3: 1.590 € monatlich
  • Pflegegrad 4: 2.089 € monatlich
  • Pflegegrad 5: 2.529 € monatlich
Ersetzt / bündelt:
bisherige Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI.
Neu: Entlastungsbudget

Geldleistung bei selbst organisierter Pflege

  • Pflegegrad 2: 386 € monatlich
  • Pflegegrad 3: 638 € monatlich
  • Pflegegrad 4: 889 € monatlich
  • Pflegegrad 5: 1.079 € monatlich
Ersetzt / bündelt:
bisheriges Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 und 3 wird es in den ersten drei Monaten nach erstmaliger Einstufung nur zur Hälfte gezahlt.
Neu: Überbrückungsbudget

Für Not- und Akutsituationen

  • Pflegegrad 2–3: bis zu 1.855 € jährlich
  • Pflegegrad 4–5: bis zu 2.285 € jährlich
Gedacht für:
pflegerische Akutsituationen, ambulante Notdienste und Kurzzeitpflege.
Neu: Sozialraumbudget

Für Angebote zur Unterstützung im Alltag

  • ab 25 Jahren: bis zu 175 € monatlich
  • unter 25 Jahren: bis zu 300 € monatlich
Ersetzt / verändert:
bisherige Entlastungsleistungen nach §45b. Pflegegrad 1 ist in der neuen Regelung nicht mehr enthalten.

Stand: Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz, Bearbeitungsstand 03.06.2026. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich.

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