Pflegereform 2026/27 6. Juni 2026 · 1 Min. Lesezeit

Pflegegrad 1 Änderungen

Pflegegrad 1: Was bedeutet die Pflegereform für Betroffene?

Mit der geplanten Pflegereform der Bundesregierung stehen auch für Menschen mit Pflegegrad 1 wichtige Veränderungen bevor. Während Pflegegrad 1 bisher vor allem auf Unterstützung und Entlastung im Alltag ausgerichtet war, verfolgt die Reform künftig einen deutlich stärkeren präventiven Ansatz. Ziel ist es, Pflegebedürftigkeit möglichst zu verlangsamen und die Selbstständigkeit der Betroffenen länger zu erhalten.

Pflegegrad 1 rückt stärker in den Fokus der Prävention

Die Bundesregierung begründet die Reform mit der stark steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und den finanziellen Herausforderungen der Pflegeversicherung. Deshalb sollen Leistungen künftig stärker darauf ausgerichtet werden, eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verhindern.

Gerade Menschen mit Pflegegrad 1 gelten als wichtige Zielgruppe, da hier die Chancen besonders groß sind, durch Beratung, Unterstützung und präventive Maßnahmen die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

Neue Pflegebegleitung statt reiner Leistungsgewährung

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung einer neuen Pflegebegleitung. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen frühzeitig unterstützen, individuelle Hilfen organisieren und Überforderungen vermeiden.

Für Menschen mit Pflegegrad 1 bedeutet dies:

* frühzeitige persönliche Begleitung nach der Einstufung
* Unterstützung beim Aufbau eines stabilen Versorgungsnetzes
* Beratung zu Prävention, Rehabilitation und Entlastungsangeboten
* Hilfe bei der Organisation von Unterstützungsleistungen

Die Pflegebegleitung soll dabei deutlich aktiver arbeiten als die bisherige klassische Pflegeberatung.

Kürzungen beim Entlastungsbetrag

Eine der umstrittensten Änderungen betrifft den Entlastungsbetrag. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen die Ausgaben für den

Pflegegrad 1: Was bedeutet die Pflegereform für Betroffene?

Mit der geplanten Pflegereform der Bundesregierung stehen auch für Menschen mit Pflegegrad 1 wichtige Veränderungen bevor. Während Pflegegrad 1 bisher vor allem auf Unterstützung und Entlastung im Alltag ausgerichtet war, verfolgt die Reform künftig einen deutlich stärkeren präventiven Ansatz. Ziel ist es, Pflegebedürftigkeit möglichst zu verlangsamen und die Selbstständigkeit der Betroffenen länger zu erhalten.

Pflegegrad 1 rückt stärker in den Fokus der Prävention

Die Bundesregierung begründet die Reform mit der stark steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und den finanziellen Herausforderungen der Pflegeversicherung. Deshalb sollen Leistungen künftig stärker darauf ausgerichtet werden, eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verhindern.

Gerade Menschen mit Pflegegrad 1 gelten als wichtige Zielgruppe, da hier die Chancen besonders groß sind, durch Beratung, Unterstützung und präventive Maßnahmen die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

Neue Pflegebegleitung statt reiner Leistungsgewährung

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung einer neuen Pflegebegleitung. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen frühzeitig unterstützen, individuelle Hilfen organisieren und Überforderungen vermeiden.

Für Menschen mit Pflegegrad 1 bedeutet dies:

* frühzeitige persönliche Begleitung nach der Einstufung
* Unterstützung beim Aufbau eines stabilen Versorgungsnetzes
* Beratung zu Prävention, Rehabilitation und Entlastungsangeboten
* Hilfe bei der Organisation von Unterstützungsleistungen

Die Pflegebegleitung soll dabei deutlich aktiver arbeiten als die bisherige klassische Pflegeberatung.

Kürzungen beim Entlastungsbetrag

Eine der umstrittensten Änderungen betrifft den Entlastungsbetrag. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen die Ausgaben für den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 deutlich reduziert werden.

Für viele Betroffene wird dies spürbare Auswirkungen haben, da gerade diese Leistung häufig für:

* Alltagsbegleitung
* Betreuungsangebote
* Haushaltshilfen
* Unterstützung im sozialen Leben

eingesetzt wird.

Die Bundesregierung möchte die freiwerdenden Mittel in die neue Pflegebegleitung investieren.

Wegfall des Zuschusses bei stationärer Pflege

Bislang erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 einen monatlichen Zuschuss für die vollstationäre Pflege. Für neue Fälle soll dieser Zuschuss künftig entfallen.

Wer bereits vor Inkrafttreten der Reform Leistungen erhält, soll jedoch Bestandsschutz genießen und den Zuschuss weiterhin erhalten.

Chancen und Risiken der Reform

Die Reform verfolgt das Ziel, Pflegebedürftigkeit frühzeitig zu verhindern und Menschen länger ein selbstständiges Leben zu ermöglichen. Die stärkere persönliche Begleitung kann für viele Betroffene und Angehörige tatsächlich eine Verbesserung darstellen.

Gleichzeitig stehen den neuen Beratungs- und Präventionsangeboten Kürzungen bei bestehenden Leistungen gegenüber. Besonders die Einschränkungen beim Entlastungsbetrag und der Wegfall des stationären Zuschusses werden von vielen Betroffenen kritisch gesehen.

Fazit

Für Menschen mit Pflegegrad 1 bringt die Pflegereform einen grundlegenden Perspektivwechsel: Weg von einer reinen Leistungsgewährung, hin zu mehr Prävention, Begleitung und Unterstützung im Alltag. Ob dieses Konzept aufgeht, wird entscheidend davon abhängen, wie gut die neue Pflegebegleitung in der Praxis funktioniert und ob die wegfallenden Leistungen dadurch tatsächlich ausgeglichen werden können.

In den kommenden Tagen werden wir weitere Bestandteile der Pflegereform vorstellen und erläutern, welche Auswirkungen sie für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegeanbieter haben.

bei Pflegegrad 1 deutlich reduziert werden.

Für viele Betroffene wird dies spürbare Auswirkungen haben, da gerade diese Leistung häufig für:

* Alltagsbegleitung
* Betreuungsangebote
* Haushaltshilfen
* Unterstützung im sozialen Leben

eingesetzt wird.

Die Bundesregierung möchte die freiwerdenden Mittel in die neue Pflegebegleitung investieren.

Wegfall des Zuschusses bei stationärer Pflege

Bislang erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 einen monatlichen Zuschuss für die vollstationäre Pflege. Für neue Fälle soll dieser Zuschuss künftig entfallen.

Wer bereits vor Inkrafttreten der Reform Leistungen erhält, soll jedoch Bestandsschutz genießen und den Zuschuss weiterhin erhalten.

Chancen und Risiken der Reform

Die Reform verfolgt das Ziel, Pflegebedürftigkeit frühzeitig zu verhindern und Menschen länger ein selbstständiges Leben zu ermöglichen. Die stärkere persönliche Begleitung kann für viele Betroffene und Angehörige tatsächlich eine Verbesserung darstellen.

Gleichzeitig stehen den neuen Beratungs- und Präventionsangeboten Kürzungen bei bestehenden Leistungen gegenüber. Besonders die Einschränkungen beim Entlastungsbetrag und der Wegfall des stationären Zuschusses werden von vielen Betroffenen kritisch gesehen.

Fazit

Für Menschen mit Pflegegrad 1 bringt die Pflegereform einen grundlegenden Perspektivwechsel: Weg von einer reinen Leistungsgewährung, hin zu mehr Prävention, Begleitung und Unterstützung im Alltag. Ob dieses Konzept aufgeht, wird entscheidend davon abhängen, wie gut die neue Pflegebegleitung in der Praxis funktioniert und ob die wegfallenden Leistungen dadurch tatsächlich ausgeglichen werden können.

In den kommenden Tagen werden wir weitere Bestandteile der Pflegereform vorstellen und erläutern, welche Auswirkungen sie für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegeanbieter haben.

Dieser Beitrag basiert auf dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (Stand 03.06.2026), sodass sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben können.

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