Neue Budgetlösungen
Laut dem Referentenentwurf zur Pflegereform werden mehrere neue bzw. neu strukturierte Budgets eingeführt:
Für ambulante Pflege durch Dienste
- Pflegegrad 2: 889 € monatlich
- Pflegegrad 3: 1.590 € monatlich
- Pflegegrad 4: 2.089 € monatlich
- Pflegegrad 5: 2.529 € monatlich
bisherige Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI.
Geldleistung bei selbst organisierter Pflege
- Pflegegrad 2: 386 € monatlich
- Pflegegrad 3: 638 € monatlich
- Pflegegrad 4: 889 € monatlich
- Pflegegrad 5: 1.079 € monatlich
bisheriges Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 und 3 wird es in den ersten drei Monaten nach erstmaliger Einstufung nur zur Hälfte gezahlt.
Für Not- und Akutsituationen
- Pflegegrad 2–3: bis zu 1.855 € jährlich
- Pflegegrad 4–5: bis zu 2.285 € jährlich
pflegerische Akutsituationen, ambulante Notdienste und Kurzzeitpflege.
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag
- ab 25 Jahren: bis zu 175 € monatlich
- unter 25 Jahren: bis zu 300 € monatlich
bisherige Entlastungsleistungen nach §45b. Pflegegrad 1 ist in der neuen Regelung nicht mehr enthalten.
Stand: Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz, Bearbeitungsstand 03.06.2026. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich.
