Die Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegeversicherungen im Auftrag einer staatlichen Stelle eingerichtet und stehen den Pflegebedürftigen mit Rat und Tat zur Seite. Menschen, die für sich oder einen Familienangehörigen Pflege suchen, erhalten dort alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und praktische Hilfe. Auch die Vertreter der Pflegeversicherung sind in diesen Pflegestützpunkten zu finden.
Wenn Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen ihre Wohnung altersgerecht umbauen wollen, können die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte sie über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse informieren. Und wenn es darum geht, ein geeignetes Pflegeheim zu finden, haben die Beraterinnen und Berater eine Liste mit Möglichkeiten und können Hilfestellung geben. Darüber hinaus können die Pflegestützpunkte einen Überblick über freiwillige Leistungen und Angebote in der Kommune geben.
Im Pflegestützpunkt kann auf Wunsch die gesamte Palette der Dienstleistungen für pflegebedürftige Menschen organisiert werden. Die Pflegestützpunkte können die Betreuer der Pflegebedürftigen unterstützen, indem sie ihnen bei der Organisation und Verwaltung aller Aspekte der Pflege behilflich sind. Sie ermöglichen eine wirksame Zusammenarbeit zwischen allen Diensten für Pflegebedürftige vor Ort und in der Umgebung und sollen auch eventuelle Barrieren zwischen den Sozialdienstleistern beseitigen.
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, wurden erstmals Pflegestützpunkte eingerichtet. Diese haben die Aufgabe, Informationen und Beratung zu allen Aspekten der Pflege durch die verschiedenen Sozialleistungsträger zu erteilen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen im Umfeld und soziale Hilfs- und Unterstützungsleistungen zu vermitteln und zu verwalten.
Die Pflegestützpunkte sind die zentrale Anlaufstelle für Menschen, die aktuell pflegebedürftig sind oder von Pflegebedürftigkeit bedroht sind. Die Menschen können sich kompetent zu allen Fragen rund um die Pflege beraten und informieren lassen, notwendige Hilfen beantragen und sich die Angebote und Hilfen von den Zentren vermitteln lassen. Die Kranken- und Pflegekassen haben mit Zustimmung der Landesbehörden die Pflegestützpunkte eingerichtet. Wenn kommunale Alten- und Sozialämter an der Einrichtung der Zentren beteiligt waren, leistete der GKV-Spitzenverband finanzielle Unterstützung.
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