Pflegereform 2026/27 8. Juni 2026 · 1 Min. Lesezeit

Fragen und Antworten

FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz PNOG

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz sollen die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert und die Versorgung der Menschen verbessert werden. Dafür wird ein stärkerer Fokus auf die Prävention von Pflegebedürftigkeit gelegt. Zudem sollen Angehörige entlastet, die Leistungsansprüche vereinfacht und der Zugang gebündelt werden.

Häufige Fragen zur geplanten Pflegereform, den Pflegegraden, dem Entlastungsbetrag, dem neuen Sozialraumbudget und den Auswirkungen auf Pflegebedürftige und Angehörige.

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz PNOG?

Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, die Versorgung verbessern, Angehörige entlasten und Leistungen einfacher zugänglich machen.

Warum ist eine Reform der Pflegeversicherung notwendig?

Die Pflegeversicherung steht unter hohem finanziellem Druck. Gleichzeitig steigt die Zahl pflegebedürftiger Menschen deutlich. Die Reform soll das System stabilisieren und die Versorgung langfristig sichern.

Werden die Pflegegrade abgeschafft?

Nein. Die bisherigen Pflegegrade bleiben bestehen. Sie sollen weiterhin Grundlage für Leistungsansprüche sein. Allerdings sollen die Leistungen neu geordnet und stärker auf Prävention ausgerichtet werden.

Was ändert sich bei Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 soll künftig stärker auf Prävention, Beratung und Begleitung ausgerichtet werden. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro soll in Pflegegrad 1 entfallen.

Was passiert mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro?

Nach dem Referentenentwurf soll der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 künftig entfallen. In den Pflegegraden 2 bis 5 soll er im neuen Sozialraumbudget aufgehen.

Was ist das neue Sozialraumbudget?

Das Sozialraumbudget soll für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 eingeführt werden. Es soll für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden können und monatlich 175 Euro betragen.

Gibt es besondere Regelungen für junge Pflegebedürftige?

Ja. Für pflegebedürftige Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr soll das Sozialraumbudget 300 Euro monatlich betragen.

Was bedeutet die Reform für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige sollen durch eine neue Pflegebegleitung, einfachere Budgets, ein Überbrückungsbudget bei Notfällen und digitale Unterstützung entlastet werden.

Was ist die neue Pflegebegleitung?

Die Pflegebegleitung soll Pflegebedürftige und Angehörige intensiver unterstützen. Sie soll helfen, den Pflegealltag zu organisieren, passende Hilfen zu finden und Überlastung frühzeitig zu vermeiden.

Was ändert sich in Akut- oder Notsituationen?

Für plötzliche Pflegenotfälle soll ein Überbrückungsbudget eingeführt werden. Dieses soll helfen, kurzfristig ambulante Notdienste oder Akut-Kurzzeitpflege zu organisieren.

Was bedeutet die Einführung von Budgets in der häuslichen Pflege?

Bisher einzelne Leistungen sollen zu Budgets gebündelt werden. Dadurch sollen Leistungen flexibler, einfacher und möglichst unbürokratisch genutzt werden können.

Was passiert mit dem bisherigen Pflegegeld?

Das bisherige Pflegegeld soll nach dem Entwurf im neuen Entlastungsbudget aufgehen. Dieses soll flexibler genutzt werden können, zum Beispiel auch für Pflegehilfsmittel oder Ersatzpflege.

Warum soll das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt werden?

Bei erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets ausgezahlt werden. Gleichzeitig soll in dieser Anfangsphase eine intensivierte Pflegebegleitung bereitstehen.

Was bedeutet Prävention in der Pflegereform?

Prävention soll helfen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu verringern oder hinauszuzögern. Dazu gehören unter anderem Beratung, Vorsorge, Reha vor Pflege und präventionsorientierte Leistungen.

Kommt ein Check-up 60+?

Ja, vorgesehen ist eine ergänzende Vorsorgeuntersuchung für Versicherte ab 60 Jahren, um gesundheitliche Risiken und ein mögliches Risiko für Pflegebedürftigkeit frühzeitig zu erkennen.

Was bedeutet „Reha vor Pflege“?

Bei der Pflegebegutachtung soll künftig stärker geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf verringern kann. Wenn keine Reha empfohlen wird, soll dies im Einzelfall begründet werden.

Verlieren bereits eingestufte Pflegebedürftige ihren Pflegegrad?

Nach dem Entwurf soll für bereits eingestufte Personen Besitzstandsschutz gelten. Niemand soll allein wegen neuer Schwellenwerte seinen bereits anerkannten Pflegegrad verlieren.

Werden die Begutachtungsregeln verändert?

Ja. Die Schwellenwerte bei der Begutachtung sollen angepasst werden. Ziel ist es, den starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu bremsen und das System finanziell zu entlasten.

Was ändert sich für Pflegebedürftige im Heim?

Eine stärkere Deckelung der Eigenanteile ist derzeit nicht vorgesehen. Ab 2028 sollen Leistungsbeträge aber jährlich dynamisiert werden, damit Preissteigerungen besser berücksichtigt werden.

Was bedeutet die jährliche Dynamisierung ab 2028?

Ab 2028 sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung jährlich an die Inflation angepasst werden. Dadurch sollen Leistungen langfristig weniger an Wert verlieren.

Wird der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch umgesetzt?

Nein. Ein Sockel-Spitze-Tausch ist im Entwurf nicht vorgesehen. Die Bundesregierung begründet dies unter anderem mit hohen Mehrkosten und möglichen Fehlanreizen.

Was ändert sich bei Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige?

Die Pflegeversicherung soll Rentenbeiträge für pflegende Angehörige künftig nur noch in reduziertem Umfang übernehmen. Bestehende Rentenanwartschaften sollen davon nicht betroffen sein.

Was ändert sich bei Kinderlosen?

Der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder soll moderat erhöht werden. Damit sollen die Einnahmen der Pflegeversicherung stabilisiert werden.

Sollen künftig Beiträge bei Minijobs erhoben werden?

Ja. Arbeitgeber sollen künftig auch auf geringfügige Beschäftigungen Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Was ändert sich bei der Beitragsbemessungsgrenze?

Zum 1. Januar 2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Betroffen wären vor allem Personen mit höherem Einkommen.

Was ändert sich bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern?

Die beitragsfreie Mitversicherung soll eingeschränkt werden. Für Ehe- und Lebenspartner ist ein Beitragszuschlag vorgesehen. Für bestimmte Gruppen, etwa Kinder, Eltern kleiner Kinder, pflegende Angehörige oder Rentner, sollen Ausnahmen gelten.

Wie reagiert die Reform auf den Fachkräftemangel?

Die Reform setzt auf Bürokratieabbau, Digitalisierung und bessere Arbeitsbedingungen. Dadurch soll mehr Zeit für die eigentliche Pflege entstehen.

Welche Rolle spielt Digitalisierung?

Mit dem Pflege-Cockpit soll eine zentrale digitale Plattform entstehen. Pflegebedürftige und Angehörige sollen dort Informationen, Anträge und Kommunikation mit der Pflegekasse gebündelt nutzen können.

Was bedeutet das für Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen durch das neue Sozialraumbudget gestärkt werden. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 sollen diese Leistungen künftig gezielter nutzen können.

Ist das PNOG bereits beschlossen?

Die Informationen beziehen sich auf den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – FAQ zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes PNOG.

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