In Deutschland wird immer häufiger über die zunehmende Altersarmut debattiert, die Tendenz zeigt klar in Richtung Anstieg, was die Notwendigkeit von Hilfeleistungen durch den Staat erforderlich macht. In diesem Kontext dient die Grundsicherung als Unterstützung zum Lebensunterhalt sowohl im Alter als auch für Nichterwerbstätige im Falle einer Erwerbsminderung bei Volljährigkeit.

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen, dass es mittlerweile weit mehr als 500.000 Bürger in Deutschland gibt, die mit über 65 Jahren die Grundversicherung in Anspruch nehmen. Was ist der Grundsicherungsanspruch und welche Leistungen sind enthalten? Die wichtigsten Fakten über Leistungen zur Grundversicherung nach bedarfsorientierter sowie bedürftigkeitsgeprüfter Bewilligung behandelt der folgende Beitrag.

Erklärung der Grund- und Mindestsicherung

Gemäß Sozialgesetzbuch besteht ein Anspruch auf Grundversicherung ab einer Altersgrenze von 65 Jahren und ebenfalls für Personen, die aufgrund einer anerkannten Erwerbsminderung ihren Lebensunterhalt nicht mehr eigenständig gewährleisten können. Das bedeutet, aufgrund körperlicher Einschränkungen und damit einhergehender nicht erfüllbarer Erwerbstätigkeit oder im Alter entsteht ein rechtlicher Anspruch auf Grundsicherungsleistung. Die Antragstellung und Prüfung, ob ein Rechtsanspruch vorliegt, erfolgt laut SGB XII vor Ort bei der Behörde des Hilfebedürftigen.

Die Aufgabe der aus Steuergeldern finanzierten Sozialleistung

Der Erhalt der Grundsicherung soll in erster Linie für finanzielle Sicherheit sorgen. Damit auf Dauer erwerbsgeminderte Personen sowie Senioren über dem 65. Lebensjahr ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um den monatlichen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ziel dabei ist es zu verhindern, dass in diesem Zusammenhang betroffene Gruppen nicht in die Sozialhilfe abrutschen.

Ein wichtiger Fakt ist bei der Antragsüberprüfung, dass die Grundversicherung keine fixe Summe darstellt, sondern individuell, anhand des situationsbedingten Bedarfs des jeweiligen Betroffenen, bewertet wird. Es folgt also keine monatliche Zahlung wie bei der Rente, sondern es gibt einen Zuschuss, der sich nach dem monatlichen Einkommen sowie den vorhandenen Vermögenswerten des Antragstellers richtet. Die Berechnung erfolgt in der kommunalen Behördenstelle des zuständigen Amtes.

Was gibt es bei der Inanspruchnahme zu beachten?

Ein Grundsicherungsanspruch besteht für Bundesbürger, die volljährig und dauerhaft nicht erwerbstätig oder mindesten 65 Jahre alt sind. Die bisherige Richtlinie ab 65 Jahren wird mit der Änderung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre ebenso über einen längeren Zeitraum angehoben. Das monatliche Einkommen des Antragstellers sowie das eigene Vermögen sind in diesem Rahmen grundlegende Indikatoren, ob die Grundsicherung bewilligt wird oder nicht.

Darüber hinaus zählen auch die Vermögenswerte sowie das Einkommen von Ehepartnern oder Lebenspartnern mit in die Entscheidungsfindung ein. Sollte das vorhandene Einkommen nicht ausreichen werden situationsabhängig die Kinder oder Eltern zur Kasse gebeten, sofern das jährliche Einkommensniveau über 100.000 Euro liegt. Grundvoraussetzung, um die Grundversicherung geltend machen zu können ist einen Antrag beim zuständigen Amt zu stellen sowie ein fester Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik.

Welche Leistungen beinhaltet die staatliche Grundsicherung?

Der Leistungsanspruch der Grundsicherung ist gesetzlich geregelt und wird ausschließlich bewilligt, sofern die finanziellen Mittel aus Einkommen und Vermögen, den monatlichen Lebensunterhalt nicht abdecken. Bei der Antragstellung wird in erster Instanz der Grundsicherungsbedarf erfasst, der sich aus diversen einzelnen Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe zusammensetzt.

Die wesentlichen Einzelleistungen werden im SGB unter Regelbedarfe erfasst und enthalten für Bezieher – Sozialgelder für die monatlichen Auslagen der Wohnunterkunft sowie Heizungskosten und sogenannte Mehrbedarfe. In diesem Rahmen kann bei Wohnungsverlust durch widrige Umstände wie Hochwasser oder Hausbrand, ebenfalls die Erstausstattung für eine neue Unterkunft bewilligt werden.

Sonderfälle des Grundsicherungsanspruchs

Ebenfalls umfasst der Anspruch auf Grundsicherung den Aspekt der Schuldenübernahme. Etwaige Schulden können nach individueller Beurteilung des Sachbearbeiters, durch die zuständige Behörde getilgt werden. Allerdings sind Leistungen dieser Art außerhalb des Regelbedarfs durch Abzüge im monatlichen Leistungssatz zurückzuzahlen. Der Staat übernimmt in bestimmten Situationen zwar die Schuldenlast, fungiert jedoch an dieser Stelle bis zur finalen Rückzahlung als Gläubiger.

Wer mehr über den Regelbedarf in der zuständigen Kommune, Gemeinde oder Stadt erfahren möchte, sollte sich mit dem zuständigen Sozialamt in Verbindung setzen. Umgangssprachlich werden die Behördenstellen, mit Abteilungen für die Verteilung von Leistungen des Regelbedarfs in der Grundversicherung auch als Hartz IV Amt bezeichnet.